Entscheidungsgründe: Zwischen den Parteien besteht ein Transportversicherungsvertrag. In der Versicherungspolizze ist unter anderem festgehalten: „Gültige Bedingungen, Klauseln und Sondervereinbarungen: - Strichaufzählung Allgemeine österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 1988), volle Deckung (gegen alle Risken) gemäß § 4 (1) Allgemeine österreichische Transportversicherungs-Bedingungen (AÖTB 1988), volle Deckung (gegen alle Risken) gemäß Paragraph 4, (1) ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war Eigentümer eines Motorbootes. Er schloss bei der beklagten Partei eine Yachtkaskoversicherung ab, die auch das Diebstahlsrisiko umfasst. Grundlage dieses Versicherungsvertrages waren unter anderem die Allgemeinen Bedingungen für die Kaskoversicherung von Wassersportfahrzeugen 1991 (im Folgenden: AKVB). In § 5 Abs 1 lit f AKVB ist unter der Überschrift „Ausschlüsse" unter anderem vorsehen, dass „Schäden durch mangelhafte Vertäuung, Verankerung, un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger schloss am 1. 4. 2001 bei der Beklagten eine Privatkrankenversicherung ab, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten - und Krankenhaustagegeldversicherung (AVB-1995/Fassung 2002; im Folgenden kurz: AVB) und die Besonderen Versicherungsbedingungen (BVB) für die Krankenhaustagegeldversicherung zugrundegelegt wurden. Die für das vorliegende Verfahren maßgeblichen Bestimmungen der AVB lauten: § 5 Paragraph 5, Art und Umfang... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Privatkrankenversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskosten- und Krankenhaus-Tagegeldversicherung (AVB 1999), zugrundeliegen, deren hier maßgebliche Bestimmung lautet: 2. Einschränkung des Versicherungsschutzes 2.1. Kein Versicherungsschutz besteht für ... 2.1.e) Krankheiten und Unfälle (Unfallfolgen), die aufgrund eines missbräuchlichen Genusses von Alkohol oder Suchtgifte... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist bei der beklagten Partei seit Februar 1996 rechtsschutzversichert. Dem Versicherungsvertrag liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung der Ersten Allgemeinen Versicherungs-AG (ARB/EA 95) zugrunde, die ua folgende Bestimmungen enthalten: Artikel 6 Welche Leistungen erbringt der Versicherer? 1. Verlangt der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz, übernimmt der Versicherer im Falle seiner Leistungspflicht die ab dem Zeitpunkt der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 4. 1. 1963 geborene Kläger ist freiberuflicher Sachverständiger und hat für diese seine berufliche Tätigkeit bei der beklagten Partei ab 1. 6. 1998 eine Betriebsunterbrechungsversicherung über eine Versicherungssumme von S 720.000 (= EUR 52.324,44) abgeschlossen. Dem Versicherungsvertrag wurden die Allgemeinen Bedingungen für die Betriebsunterbrechungsversicherung für freiberuflich und selbständig Tätige (ABFT 1995) zugrunde gelegt, deren Art 2.4 laute... mehr lesen...
Begründung: Vom vorinstanzlich festgestellten Sachverhalt ist folgender als für das Revisionsverfahren relevant hervorzuheben: Die am 25. 10. 1950 geborene Klägerin hat bei der beklagten Partei zu Polizze Nr 2352/070297-0 eine Versicherung für dauernde Invalidität mit einer Versicherungshöchstsumme von S 1,5 Mio für dauernde Invalidität abgeschlossen, welcher die Allgemeinen Bedingungen für die Unfallversicherung 1976 (AUVB 1976) zugrundeliegen. Nach Art 8 II 2 derselben ist "ein A... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Roland S***** hatte bei der beklagten Partei zu Polizze Nr ***** im Jahre 1975 eine Einzel-Unfallversicherung für Berufs- und Freizeitunfälle abgeschlossen, die hinsichtlich Versicherungssummen und Laufzeit mehrmals abgeändert wurde. Zuletzt wurden in den Jahren 1990 und 1994 Konvertierungen vorgenommen. Im die Abänderung 1990 betreffenden Antrag des Versicherungsnehmers vom 25. 3. 1990 sind unter der Rubrik "Tarif" die AUVB 1965 angekreuzt. Weiters ist hand... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat bei der beklagten Partei eine Krankenversicherung, der die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Krankheitskostenversicherung und Krankenhaustagegeldversicherung, Fassung 1985 (im folgenden nur AVB), zugrunde liegen. Nach § 5 B Abs. 12 der AVB werden für eine stationäre Heilbehandlung unter anderem in Anstalten (oder Abteilungen von Anstalten), in denen neben stationärer Heilbehandlung auch Rehabilitationsmaßnahmen oder Kurbehandlungen du... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 7.9.1984 infolge eines Verkehrunfalls verstorbene Rudolf T*** hatte bei der beklagten Partei einen Einzelunfallversicherungsvertrag abgeschlossen. Die Klägerin begehrt die Zahlung der für den Todesfall vereinbarten Versicherungssumme von S 219.440,-- s.A. und bringt vor, sie sei als Inhaberin der Einzelunfallversicherungspolizze zum Bezug der vereinbarten Versicherungssumme berechtigt. Rudolf T*** habe der Klägerin - seiner Lebensgefährtin - die Polizze... mehr lesen...