Norm: VersVG §158j
Rechtssatz: Deckt die Rechtsschutzversicherung vereinbarungsgemäß nur den "Privatbereich" ab, dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Klagsführung mit der selbständigen Tätigkeit des Klägers in einem sachlichen Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung steht. Entscheidungstexte 30 R 6/20b Entscheidungstext OLG Wien 31.01.2020 30 R 6/20b ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1330VersVG §158jARB 1994 Art19.2.1
Rechtssatz: „Für Ansprüche, die gemäß § 1330 ABGB geltend gemacht werden, besteht gemäß Art 19.2.1 ARB 1994 grundsätzlich Deckungspflicht der Rechtsschutzversicherung." Entscheidungstexte 4 R 51/06h Entscheidungstext OLG Wien 25.08.2006 4 R 51/06h European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Zwischen den Streitteilen bestand ein Rechtsschutzversicherungsvertrag zu der im
Spruch: genannten Polizze, wonach die Beklagte der Klägerin Rechtsschutzdeckung zu gewähren hatte. Vereinbart war ein Selbstbehalt von 20% der Versicherungssumme. Dem Rechtsschutzversicherungsvertrag lagen die ARB 1994 zugrunde, die im entscheidungswesentlichen Teil folgenden Wortlaut haben: „Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1994) Gemeinsame Bestimmungen:... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hat für die seit 1991 in seinem Eigentum stehende landwirtschaftlich genutzte Liegenschaft EZ ***** mit Wirksamkeitsbeginn 6. 8. 1997 seine bei der beklagten Partei bereits seit 1992 bestehende Rechtsschutzversicherung (Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz mit AVRS und GMRS auf einen "Landwirtschafts- und Verkehrs-Rechtsschutz Plus *****-Sonderleistung (LAV 2000) mit AVRS und GMRS" (= Allgemeiner Vertragsrechtsschutz und Rechtsschutz für Grundstückseigen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung eine Betriebs- und Rechtsschutzversicherung unter Zugrundelegung der Allgemeinen Bedingungen für Rechtsschutzversicherungen (ARB 1994) geschlossen. Nach Art 20 dieser Versicherungsbedingungen umfasst der Versicherungsschutz die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Arbeits- oder Lehrverhältnissen im Verfahren vor österreichischen Gerichten als Arbeitsgerichte. Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung eine ... mehr lesen...
Norm: ARB allgVersVG §158jVersVG §158k
Rechtssatz: Die Allgemeinen Rechtsschutzbedingungen decken wegen der schweren Überschaubarkeit und Kalkulierbarkeit und der Größe des Rechtskostenrisikos im gesamten Bereich des privaten wie auch öffentlichen Rechts nur Teilgebiete ab (7 Ob 65/97b). Entscheidungstexte 7 Ob 178/00b Entscheidungstext OGH 14.12.2000 7 Ob 178/00b ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger und seine Ehefrau Katharina B***** sind die je zur Hälfte eingeantworteten Erben ihres am 19. 6. 1997 als PKW-Lenker tödlich verunglückten Sohnes Peter B*****. Dieser hatte für das von ihm gelenkte Fahrzeug bei der beklagten Partei eine Kfz-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, der die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutz-Versicherung (ARB 1994) zugrundeliegen. Nach deren Art 5.3 geht der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicheru... mehr lesen...
Norm: ARB 1994 Art5.3VersVG §158jVersVG §158n
Rechtssatz: Art 5.3. ARB 1994 bestimmt ausdrücklich, dass der Anspruch des Versicherungsnehmers auf Versicherungsschutz auf die Erben des Versicherungsnehmers übergeht, wenn der Versicherungsfall vor dessen Ableben eingetreten ist. Als Zeitpunkt des Versicherungsfalles gilt der Eintritt dieses Schadensereignisses. Im Fall eines tödlichen Unfalls des Rechtsschutz-Versicherungsnehmers hat sich mit Ein... mehr lesen...
Norm: ARB allgVersVG §6 EVersVG §12VersVG §15aVersVG §154VersVG §158j
Rechtssatz: Die Rechtsschutzversicherung ist Schadenversicherung und unterliegt damit auch den für die gesamte Schadenversicherung geltenden Vorschriften des VersVG. Der Schutz des § 6 VersVG kann dem Versicherungsnehmer (VN) nicht dadurch entzogen werden, daß Obliegenheiten in den Versicherungsbedingungen so verhüllt werden, daß sie nicht als Verhaltensvorschriften, sondern ... mehr lesen...