Norm
VersVG §158jRechtssatz
Deckt die Rechtsschutzversicherung vereinbarungsgemäß nur den "Privatbereich" ab, dann besteht kein Versicherungsschutz, wenn die Klagsführung mit der selbständigen Tätigkeit des Klägers in einem sachlichen Zusammenhang von nicht nur untergeordneter Bedeutung steht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:2020:RW0000982Im RIS seit
12.11.2020Zuletzt aktualisiert am
12.11.2020