Zwischen den Parteien des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens ist die Frage strittig, ob betreffend einen Leasingvertrag über ein Kraftfahrzeug neben dem Leasingentgelt auch eine vertragsgemäß vom Leasingnehmer abzuschließende und zu finanzierende Vollkaskoversicherung zum "Wert" und damit zur Gebührenbemessungsgrundlage gehört. Der in Rede stehende Vertrag hat auszugsweise folgenden Wortlaut: "VIII. Versicherung: Vollkasko auf Dauer des Leasingvertrages bei EA Versicherungsvermittlun... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: ABGB §303;GebG 1957 §23;VersVG;
Rechtssatz: Eine Leistung ist in sinngemäßer Anwendung des § 303 ABGB nur dann unschätzbar wenn ihr Wert mit keiner anderen ähnlichen Leistung infolge ihres Fehlens im Wirtschaftsverkehr verglichen werden kann (Hinweis Fellner, Gebühren un... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: BAO §115 Abs2;BAO §184 Abs1;GebG 1957 §23;GebG 1957 §33 TP5 Abs1 Z1;VersVG;
Rechtssatz: Beim Versicherungsvertrag handelt es sich um ein entgeltliches Rechtsgeschäft (Hinweis: Schauer, Einführung in das Österreichische Versicherungsvertragsrecht/2 27) und daher ist es nahe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist ein Versicherungsunternehmen mit Sitz in Wien. Er unterhält in Tirol eine Reihe von Betriebsstätten, eine davon auch in N (Osttirol). Der Beschwerdeführer ist weiters Organträger des Organes "XY-Aktiengesellschaft" (vgl. hiezu auch das denselben Beschwerdeführer betreffende hg. Erkenntnis vom 18. Dezember 1987, Zl. 85/17/0007). Mit Bescheiden vom 2. September 1981, 31. März, 30. Juni und 21. Juli 1982, 15. April und 13. Mai 1983 sowie 29. März, 5. April, 1... mehr lesen...
Index: L74007 Fremdenverkehr Tourismus Tirol57/09 Sonstiges Versicherungsrecht
Norm: FremdenverkehrsG Tir 1979 §32 Abs9;VersVG §149;VersVG §151;VersVG §52;
Rechtssatz: Die Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung bezieht sich im Sinne des § 52 VersVG nicht auf eine Sache; vielmehr ist bei ihr gemäß § 149 legcit der Versicherer verpflichtet, dem VERSICHERUNGSNEHMER die Leistung zu ersetzen, die dieser auf Grund seiner ... mehr lesen...