Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden sowie die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek und die Hofräte Dr. Höllwerth und Mag. Wurzer als weitere Richter in der Verlassenschaftssache nach dem am ***** verstorbenen B*****, zuletzt wohnhaft gewesen in *****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs 1. der erblasserischen Mutter E***** und 2. des erblasserischen Bruders R*****, beide vertreten durch Vogl Rechtsanwalt Gmb... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte Dr. Veith, Dr. E. Solé, Dr. Schwarzenbacher und Dr. Nowotny als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei mj Anna-Maria S*****, vertreten durch den Kollisionskurator Mag. Karl Komann, Rechtsanwalt in Villach, gegen die beklagte Partei Verlassenschaft nach Helmut Othmar S*****, vertreten durch Dr. Hans Gradischnig, Rechtsanwalt in Villach, ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Dem zwischen Ing. Herbert W***** und der Beklagten bestehenden Rechtsschutzversicherungsvertrag (Versicherungsbeginn: 29. 12. 2000; versichertes Risiko: Rechtsschutz mit Verkehrsbereich, für Grundstückseigentum und Miete) liegen die allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung 2000 (im Folgenden: ARB) zugrunde. Deren Art 11 Punkt 1. enthält folgende Bestimmung: Dem zwischen Ing. Herbert W***** und der Beklagten bestehenden Rechtsschutzversicherung... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger hatte für einen dem Kreditnehmer Sebastian E***** von der S***** AG (im Folgenden Bank) gewährten Kredit gegenüber der Beklagten die Haftung als Bürge und Zahler bis zu einem Betrag von ATS 1,5 Mio übernommen. Als weitere Sicherstellung diente die Vinkulierung einer vom Kreditnehmer bei der Beklagten im Jahr 1984 abgeschlossenen Er- und Ablebensversicherung mit einer Laufzeit vom 1. 12. 1984 bis 1. 12. 2002. Auf Grund des betreffenden Vinkulierungsantrages des... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im Sommer 1996 lebten die Streitteile noch in Lebensgemeinschaft. Die Beklagte erzielte damals kein Einkommen, sondern versorgte den Haushalt, ihre beiden Kinder und das Kind des Klägers. Im Jahr 1999 begann die Beklagte vermehrt zu reiten. Da der Kläger die Meinung vertrat, dass das durch den Reitsport gegebene erhöhte Risiko durch die bisher abgeschlossene Unfallversicherung nicht voll abgedeckt sei, regte er an, eine zusätzliche Unfallversicherung für die B... mehr lesen...
Norm: EheG §81 Abs3VersVG §15
Rechtssatz: Ein Unfallversicherungsvertrag ist für sich genommen kein Vermögenswert, da er weder verwertet werden kann noch Gewissheit darüber besteht, ob überhaupt jemals ein Anspruch daraus entstehen würde. Im vorliegenden Fall bestand aber durch Eintritt des Versicherungsfalles während aufrechter Ehe ein konkreter Anspruch auf Versicherungsleistung, das heißt ein geldwerter Anspruch einem Dritten gegenüber. Es h... mehr lesen...
Begründung: Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der Oberste Gerichtshof geprüft hat - nicht vor; dies bedarf gemäß § 510 Abs 3 dritter Satz ZPO keiner weiteren
Begründung: . Gemäß § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO kann sich die Zurückweisung einer ordentlichen Revision wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 502 Abs 1 ZPO) auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken. Die behauptete Mangelhaftigkeit des Berufungsverfahrens liegt - wie der ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Helmuth R***** (im Folgenden: Versicherungsnehmer) hat in den 90iger Jahren einen bei der klagenden Partei abgeschlossenen Lebensversicherungsvertrag zur Besicherung eines bei der beklagten Partei abgeschlossenen Kreditvertrages zugunsten der beklagten Partei vinkuliert. Diesem Antrag (vom 7. 7. 1995) kam die Klägerin am 10. 7. 1995 durch Änderung des Bezugrechtes auf Dauer der Vormerkung zugunsten der Beklagten auf dem Vormerkschein nach. Darüber hinaus hatte d... mehr lesen...
Begründung: Helmuth R***** hat für einen vom Kreditverein ***** (im folgenden kurz Kreditverein genannt) am 7. 7. 1995 gewährten Kredit von S 1,320.000,-- zu Gunsten der R*****-E***** OEG die Haftung als Bürge und Zahler übernommen. Zur Besicherung des Kredits wurde ein Lebensversicherungsvertrag, den R***** - im folgenden nur mehr kurz VN (Versicherungsnehmer) genannt - bei der beklagten Partei (damals noch G***** AG) abgeschlossen hatte, "vinkuliert": der VN beantragte am 10. 7. 1... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Auszugehen ist davon, daß die Versicherungsforderung des Erblassers aus der Ablebensversicherung vom 3.6.1987 zugunsten der Raiffeisenbank P***** nicht nur "vinkuliert", sondern auch verpfändet war (s. zur Unterscheidung Schauer, Einführung in das österreichische Versicherungsvertragsrecht2, 204 ff; Fenyves, Die "Vinkulierung" von Versicherungsforderungen, ÖBA 1991, 13 ff; Kömürecü-Spielbüchler, Die Vinkulierung von Vers... mehr lesen...
Begründung: Im Jahre 1978 räumte die Klägerin dem Josef K***, Kaufmann in Wels, Hafergasse 7, bei ihrer Filiale in Linz einen Kontokorrentkredit ein. Zur Besicherung verpfändete Josef K*** der Klägerin seine Ansprüche und Rechte aus einer bei der COLONIA-V***-AG abgeschlossenen Lebensversicherung. Josef K*** verstarb am 4. März 1985. Am 22. März 1985 wurde über die Verlassenschaft nach Josef K*** der Konkurs eröffnet. Aus diesem Grund verzögerte sich die Auszahlung des Versicherun... mehr lesen...
Norm: EO §294 KEO §296KO §1 Abs1VersVG §15VersVG §166VersVG §177
Rechtssatz: Ungeachtet einer bestehenden Bezugsberechtigung kann zu Lebzeiten des Versicherten auf die Rechte aus dem Lebensversicherungsvertrag Zwangsvollstreckung geführt werden; solche Rechte sind auch konkursverfangen. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59... mehr lesen...
Begründung: Die Beklagte ist die Witwe des am 11. Oktober 1982 verstorbenen Otto L***. Über dessen Verlassenschaft wurde am 19. April 1984 zu S 46/84 des Erstgerichtes der Konkurs eröffnet. Otto L*** war Eigentümer der Liegenschaft EZ 643 II KG Mühlau mit dem Haus Schillerweg 2 d. Mit Notariatsakt vom 8. Oktober 1982 schenkte und übergab er der Beklagten diese Liegenschaft; er behielt sich auf Lebenszeit das unentgeltliche Wohnungsrecht im bisherigen Umfang vor. Zum Zeitpunkt des ... mehr lesen...
Norm: ABGB §448VersVG §15VersVG §177
Rechtssatz: Der Versicherungsnehmer kann seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag wirksam verpfänden. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH 25.06.1986 1 Ob 555/86 Veröff: SZ 59/114 = RdW 1986,370 = JBl 1987,46 7 Ob 304/99b Entscheidungstext OGH 26.01.2000 7 Ob 304/99b ... mehr lesen...
Norm: VersVG §15VersVG §166 Abs2
Rechtssatz: Verpfändet der Versicherungsnehmer seine Ansprüche aus dem Lebensversicherungsvertrag, wird dem Pfandgläubiger ein Vorrecht vor dem Bezugsberechtigten eingeräumt. Nach der Pfandreife ist der Pfandgläubiger bis zur Höhe seiner Forderung zur Einziehung der Versicherungsleistung berechtigt. Entscheidungstexte 1 Ob 555/86 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Das Erstgericht hat die Forderungsexekution auf Grund des vom Verpflichteten gestellten Einstellungsantrages nach § 42 Z. 3 EO. ohne Vorschreibung einer Sicherheitsleistung bis zur rechtskräftigen Entscheidung über den Einstellungsantrag aufgeschoben. Infolge Rekurses der betreibenden Partei änderte das Rekursgericht den erstgerichtlichen Beschluß dahin ab, daß der Aufschiebungsantrag abgewiesen wurde. Die Exekution betreffe eine vom Drittschuldner (Schadenversicherungsgesellschaft)... mehr lesen...
Norm: EO §251VersVG §15
Rechtssatz: Über die Pfändbarkeit von Versicherungsanprüchen. Entscheidungstexte 1 Ob 734/50 Entscheidungstext OGH 10.01.1951 1 Ob 734/50 VersR 1951,103 = VerSlg 27 = SZ 24/3 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0003443 Dokumentnummer JJR_19510110_OGH000... mehr lesen...