Norm: VersVG §12 Abs2
Rechtssatz: 1. Der Rechtsbelehrung muß auch der einfache Mann aus dem Volke ohne weiteres entnehmen könne, daß er bei Versäumung der Klagefrist nicht nur sein Klagerecht verliert, sondern jeden Anspruch auf Versicherungsschutz einbüßt. 2. Eine ordnungsmäßige Rechtsbelehrung wird nicht dadurch in Frage stellt, daß der Versicherer ihr einen Hinweis anfügt, mit dem er die Möglichkeit offenläßt, die Ablehnungserklärung zu über... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2KHVG 1994 §27 Abs2
Rechtssatz: Unter einer Anmeldung gemäß § 12 Abs 2 VersVG ist auch die Schadensmeldung zu verstehen; unter schriftlicher Entscheidung die abschließende Stellungnahme zur Entschädigungspflicht. Entscheidungstexte 3 Ob 214/60 Entscheidungstext OGH 09.09.1960 3 Ob 214/60 Veröff: ZVR 1961/255 S 210 = VersR 1961,814 (mit Anmerkung von Wahle) ... mehr lesen...
Der Maurer Johann S. kam am 22. September 1956 bei einem Traktorunfall als Beifahrer ums Leben. Adalbert A. wurde als Lenker und Franz H. als Halter des Traktors mit dem in zweiter und dritter Instanz bestätigten Urteil des Kreisgerichtes Leoben vom 15. November 1958 auf Grund der am 19. April 1957 eingebrachten Klage zum Schadenersatz in Geldbeträgen und Renten an die Witwe Maria S. und die beiden mj. Kinder Johann und Adalbert S. verurteilt. Dabei wurde festgestellt, daß die beiden ... mehr lesen...
Norm: VersVG §12 Abs2VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Hemmung der zweijährigen Verjährung, wenn die beklagte Versicherungsgesellschaft zugesteht, nach der Schadensmeldung nach längerer Zeit mit einem Schreiben die Behandlung des Schadensfalles mangels Deckung abgelehnt und den Geschädigten auf die Klagefrist von sechs Monaten hingewiesen zu haben. Entscheidungstexte 3 Ob 214/60 Entscheidu... mehr lesen...