Entscheidungsgründe: Der Beklagte verursachte mit seinem bei der klagenden Versicherung haftpflichtversicherten PKW am 28. 2. 1999 einen Verkehrsunfall, auf Grund dessen die Klägerin dem Unfallsgegner S 55.904,-- bezahlte. Der Beklagte hat mit 1. 1. 1999 einen neuen Wohnsitz bezogen, ohne dies der klagenden Versicherung mitzuteilen, sodass die Prämienvorschreibung vom 1. 1. 1999 mit dem Vermerk "Empfänger verzogen" wiederum bei der klagenden Partei einlangte. Da in der Folge kei... mehr lesen...
Norm: ABGB §862aVersVG §10
Rechtssatz: Trotz Unanwendbarkeit des § 10 Abs.1 VersVG auf die
Begründung: des Versicherungsvertragsverhältnisses trifft den Versicherungsnehmer auch hier die Verpflichtung, seinem Adreßwechsel so wirksam Rechnung zu tragen, daß ihm auch in der Folge Sendungen des Versicherers zugehen können; ein der Post erteilter Nachsendeauftrag ist hiefür ausreichend. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §39
Rechtssatz: Die Absendung einer qualifizierten Mahnung an eine im Versicherungsvertrag genannte bloße Inkassostelle hat im Hinblick auf den klaren Gesetzeswortlaut (Hat der Versicherungsnehmer seine Wohnung geändert .....) nicht die Rechtswirkung des § 10 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 18/80 Entscheidungstext OGH 10.04.1980 7 Ob 18/80 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Der Versicherer muß im Fall des § 10 VersVG nur die Absendung der Willenserklärung und das Verstreichen der üblichen Postlaufzeit beweisen, nicht aber einen bestimmten Zustellversuch in der letzten ihm bekannten Wohnung des Versicherungsnehmers. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §15a
Rechtssatz: Abweichungen von §§ 10 Abs 1, 15 a VersVG sind auch zu Ungunsten des Versicherungsnehmers zulässig und daher wirksam. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 7 Ob 248/00x Entscheidungstext OGH 23.01.2001 7 Ob 248/00x Vgl auch; Beisatz: Der Versich... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §39
Rechtssatz: Die Prämieneinmahnung unter Nachfristsetzung fällt unter die Willenserklärungen des § 10 VersVG. Entscheidungstexte 7 Ob 51/76 Entscheidungstext OGH 02.12.1976 7 Ob 51/76 7 Ob 63/78 Entscheidungstext OGH 09.11.1978 7 Ob 63/78 Auch 7 Ob 83/21p Entsc... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Erlangt der Versicherer auf andere zulässige Weise Kenntnis von der Wohnungsänderung, dann kann er sich auf die Nichtanzeige durch den Versicherungsnehmer nicht berufen. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 = ZVR 1977/234 S 275 7 Ob 52/76 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Die Mitteilung über die Änderung der Wohnung kann sowohl mündlich als auch schriftlich erfolgen und muß weder gesondert noch expressis verbis zum Ausdruck gebracht werden (Hinweis auf Briefkopf, Briefumschlag oder Überweisungsabschnitt). Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 VersVG ist auch dann anzuwenden, wenn nach Beginn der Versicherung das versicherte Interesse weggefallen und der Versicherte dem Versicherungsnehmer gegenüber aus dem Vertrag weiterhin deckungspflichtig ist. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: ZVR 1977/234 S 275 = VersR 1977,630... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Die Änderungsanzeige kann auch von einer dritten Person erstattet werden. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 7 Ob 52/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 7 Ob 52/76 Veröff: ZVR 1977/138 S 183 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Für die Anwendung der Vorschrift des § 10 VersVG ist es bedeutungslos, ob dem Versicherer der tatsächliche Aufenthalt des Versicherungsnehmers im Zeitpunkt der Absendung der Ablehnungserklärung bekannt ist. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 7 ... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 10 VersVG ist auf die Deckungsablehnung im Sinne des § 12 Abs 3 VersVG anzuwenden. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 = ZVR 1977/234 S 275 7 Ob 52/76 Entscheidungstext OGH 07.10.1976 7 Ob 52/76... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: § 10 VersVG gilt für alle im Versicherungsvertrag anzuwendenden, die Vertragspflicht betreffenden Willenserklärungen und für die diesen gleichzuhaltenden Erklärungen. Entscheidungstexte 7 Ob 33/76 Entscheidungstext OGH 10.06.1976 7 Ob 33/76 Veröff: VersR 1977,630 = ZVR 1977/234 S 275 7 Ob 52/76 E... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §12
Rechtssatz: § 10 VVG ist nicht anwendbar, wenn der Versicherer das Ablehnungsschreiben nach § 12 Abs 3 VVG an eine andere als die letzte ihm bekannte Wohnung des Versicherungsnehmers sendet. Veröff: VersR 1975,365 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL000:1974:RS0103962 Dokumentnummer JJR_19741204_AUSL000_0040ZR001... mehr lesen...
Norm: VersVG §10
Rechtssatz: Die Ausnahmebestimmung des § 10 VersVG ist nicht auf andere Fälle, wie etwa auf eine vorübergehende Abwesenheit von der Wohnung anwendbar. Entscheidungstexte 7 Ob 206/74 Entscheidungstext OGH 07.11.1974 7 Ob 206/74 Veröff: VersRdSch 1976,88 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1974:... mehr lesen...
Norm: VersVG §10VersVG §12 Abs3
Rechtssatz: 1) § 10 VersVG ist nicht auf Fälle vorübergehender Abwesenheit anwendbar. 2) Der Benachrichtigungszettel, den der Postbote bei versuchter Zustellung hinterläßt, kann nicht den Einschreibebrief und der Zugang des Benachrichtigungszettels nicht den Zugang des Einschreibebriefes ersetzen. 3) Nicht jeder Versicherungsvertrag verlangt vom Versicherungsnehmer, bei vorübergehender Abwesenheit Vorsorge fü... mehr lesen...