Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch die Senatspräsidentin des Obersten Gerichtshofes Dr. Huber als Vorsitzende und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Pflegschaftssache der minderjährigen Anna-Maria C*****, vertreten durch die allein obsorgeberechtigte Mutter Mag. Marina R*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs des Vaters Mag. Nicolaus K*****, vertreten durch Doschek Rech... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Im November 1991 ließen sich die Beklagten von Herbert S*****, einem Mitarbeiter eines Finanzierungsunternehmens, bei dem es sich um eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Klägerin handelt, einen Finanzierungsplan für einen geplanten Hausbau erstellen. Der Finanzierungsvorschlag sah vor, dass neben bereits geleisteten Anzahlungen, vorhandenen Eigenmitteln sowie einer Wohnkaufförderung (insgesamt S 590.000) das Bauvorhaben durch einen Einmalbarkredit in der Hö... mehr lesen...
Norm: ABGB §149ABGB §271ABGB §154 Abs3 GABGB §943NZwG §1 Abs1 litdVAG 1931 §118
Rechtssatz: Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes einen Bausparvertrag und liegt seine Schenkungsabsicht auch bei Zahlung jeder einzelner Prämie aus seinem Vermögen vor, sind § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG kein Hindernis für die Wirksamkeit der Schenkung, wäre doch die "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB bzw die Heilung dieses Formmang... mehr lesen...
Begründung: Die am 16.9.1969, 24.2.1971 und 28.6.1974 geborenen Kläger sind die ehelichen Kinder des Beklagten; dessen mit der Mutter der Kinder am 4.6.1970 geschlossene Ehe ist mit Urteil vom 22.7.1983, in Rechtskraft erwachsen am 29.3.1984, aus beiderseitigem Verschulden der Ehegatten geschieden worden. Die Obsorge für die damals noch minderjährigen Kinder wurde danach der Mutter allein übertragen. Mit der am 11.9.1990 eingebrachten und hinsichtlich der noch minderjährigen Dritt... mehr lesen...
Norm: ABGB §938 C1ABGB §149ABGB nF §154 Abs3VAG 1931 §118
Rechtssatz: Schließt der Erziehungsberechtigte auf den Namen des Kindes einen Bausparvertrag mit dem Rechtsfolgewillen, daß die angesparten Guthaben auch wirklich Kindesvermögen sein sollen bedarf es - wenn der Erziehungsberechtigte die Einzahlungen aus seinem eigenen Einkommen leisten wollte im Innenverhältnis zwischen ihm und dem Kind noch eines weiteren Rechtsgrundes in Form eines Rec... mehr lesen...
Norm: ABGB §371 BABGB §983KWG 1979 §2 Abs2 Z1VAG §118
Rechtssatz: Ein Bausparvertrag ist ein kombinierter Sparvertrag und Kreditvertrag, bei welchem der Sparverpflichtung des Bausparers die Verpflichtung der Bausparkasse zur Gewährung eines Kredites gegenübersteht; er kommt dadurch zustande, daß der Interessent an eine Bausparkasse den Antrag auf Abschluß eines Bausparvertrages stellt und die Bausparkasse die Annahme dieses Antrages bestätigt. ... mehr lesen...