Norm
ABGB §149Rechtssatz
Schließt der Erziehungsberechtigte im Namen des Kindes einen Bausparvertrag und liegt seine Schenkungsabsicht auch bei Zahlung jeder einzelner Prämie aus seinem Vermögen vor, sind § 943 ABGB und § 1 Abs 1 lit d NZwG kein Hindernis für die Wirksamkeit der Schenkung, wäre doch die "wirkliche Übergabe" im Sinne des § 943 ABGB bzw die Heilung dieses Formmangels durch nachträgliche Erfüllung, nämlich durch die Einzahlungen (Überweisungen) des Beklagten auf das Bausparkonto eingetreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0048063Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
24.08.2020