Mit den angefochtenen Bescheiden ordnete der Bundesminister für Finanzen gemäß § 100 Abs 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 569/1978, die Vorlage der Kalkulationsgrundlagen für den Tarif der nicht-industriellen Feuerversicherung innerhalb von vier Wochen an. Mit der dagegen erhobenen Beschwerde verbinden die Beschwerdeführer den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung. Zwingende öffentliche Interessen stünden diesem Antrag nicht entgegen. Die Verweigerung der Zu... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §100 Abs2;VAG 1978 §104 Abs3;VAG 1978 §99;VwGG §30 Abs2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH B 1990/03/05 AW 89/16/0039 1 Stammrechtssatz Nichtstattgebung - Grunderwerbsteuer - Von zwingenden öffentlichen Interessen iS des § 30 Abs 2 VwGG kann (nur) gesprochen werden, wenn die konkrete interessenlage öffentliche Rücksichten berührt, d... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §100 Abs2;VAG 1978 §104 Abs3;VAG 1978 §99;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zur Annahme, daß eben ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof57/01 Versicherungsaufsicht
Norm: VAG 1978 §100 Abs2;VAG 1978 §104 Abs3;VAG 1978 §99;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen - Das Rechtsinstitut der aufschiebenden Wirkung ist als ein die Funktionsfähigkeit des Rechtsschutzsystems der Verwaltungsrechtsordnung stützendes Element anzusehen. Die in der Bescheidprüfung durch den Verwal... mehr lesen...