RS Vwgh 1990/9/10 AW 90/17/0022

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Veröffentlicht am 10.09.1990
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
57/01 Versicherungsaufsicht

Norm

VAG 1978 §100 Abs2;
VAG 1978 §104 Abs3;
VAG 1978 §99;
VwGG §30 Abs2;

Rechtssatz

Stattgebung - Auftrag zur Vorlage von Kalkulationsgrundlagen -

Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes berechtigt der Umstand, daß öffentliche Interessen am Vollzug einer behördlichen Maßnahme bestehen, nicht ohne weiteres schon zur Annahme, daß eben diese Interessen auch eine sofortige Verwirklichung der getroffenen Maßnahme zwingend gebieten. Hiezu bedarf es noch des Hinzutretens weiterer Umstände, um die öffentlichen Interessen als " zwingend " im Sinne des § 30 Abs 2 VwGG ansehen zu können (Hinweis B 21.10.1987, AW 87/17/0049).

Schlagworte

Zwingende öffentliche Interessen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1990:AW1990170022.A01

Im RIS seit

10.09.1990

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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