Begründung: Die Antragstellerin begehrt die grundbücherliche Durchführung der rechtskräftigen Enteignungserkenntnisse des Landeshauptmanns von Kärnten, Bescheide Zl. 8BauR6-131-151/2/1988 vom 6. 10. 1988 und 8BauR3-99/5/1992 vom 23. 7. 1992 in Vollziehung der §§ 20 ff EisbEG, die sich auf Trennflächen der Liegenschaft EZ 7 Grundbuch ***** beziehen und im Eigentum des Paul K***** stehen. Die Antragstellerin begehrt die grundbücherliche Durchführung der rechtskräftigen Enteignung... mehr lesen...
Begründung: Die antragstellende Gemeinde ist Eigentümer der Liegenschaft EZ 292 in der KG 60214 Kindberg, zu deren Gutsbestand das Grundstück 264/1 LN mit einer Fläche von 4039 m2 gehört. Der Teilungsplan des Ingenieurkonsulenten für das Vermessungswesen Dipl.-Ing. Karl N*** GZ 242 vom 25. April 1989 sieht die Teilung dieses Grundstückes in das neu gebildete Grundstück 264/5 mit 1704 m2 Fläche, in das unter Einbeziehung eines Trennstückes 3 aus dem im Eigentum der R*** Ö*** in der... mehr lesen...
Norm: B-VG Art94GBG §94 Abs1 Z3 DGBG §94 Abs1 Z4 EVermG §39
Rechtssatz: Hat das Vermessungsamt eine Bedingung der Bescheinigung des Teilungsplanes beigefügt, kann die Gesetzmäßigkeit dieser Bedingung vom Gericht nicht überprüft werden. Dies liefe auf eine inhaltliche Prüfung der Rechtsrichtigkeit des Bescheides der Verwaltungsbehörde durch das Gericht hinaus, die schon wegen des verfassungsgesetzlich gesicherten Grundsatzes, daß die Justiz von ... mehr lesen...
Norm: EO §350VermG §39
Rechtssatz: Wenn das Vermessungsamt einen Teilungsplan gemäß § 39 VermG nur mit bestimmten Änderungen bzw Ergänzungen bescheinigt, dann muß mit dem Antrag auf Exekutionsbewilligung auch ein Teilungsplan vorgelegt werden, der die im Bescheid des Vermessungsamtes angeführten "Änderungen bzw Ergänzungen" ausweist, da nur dann geprüft werden kann, ob der bescheinigte Teilungsplan keine solchen Änderungen bzw Ergänzungen enthä... mehr lesen...