Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Am 11.02.2020 stellte die Geometer XXXX , im Auftrag von XXXX , hinsichtlich des Grundstückes mit der GstNr. 514/1 KG 42021 St. Wolfgang beim zuständigen Vermessungsamt Gmunden, Ferdinand-Öttl-Str. 12, 4840 Vöcklabruck einen Antrag auf Umwandlung in den Grenzkataster. Diesem Antrag lag eine von XXXX geleitete Grenzverhandlung zugrunde, in welcher unter Hinweis auf zahlreiche Veränderungshinweise den anwesenden Eigentümern angrenzender Grund... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Der Eigentümer des Grundstückes (Gst) 1689/1 der KG XXXX , A XXXX A XXXX (im Weiteren: mitbeteiligte Partei), beantragte am 02.08.2017 beim Vermessungsamt Wien gem. § 17 Z 1 VermG die Umwandlung des Gst 1698/1 der KG XXXX vom Grundsteuer- in den Grenzkataster. Das im gemeinsamen grundbücherlichen Eigentum stehende Gst 1554 der KG XXXX der beiden Beschwerdeführer (BF), grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DK... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Eigentümerin des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun, XXXX , beantragte beim Vermessungsamt Gmunden eine Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung insbesondere des Grundstückes XXXX der KG 42016 Obertraun in den Grenzkataster gemäß §§ 17 Z 2 iVm 34 Abs. 1 Vermessungsgesetz (VermG). Das Grundstück XXXX der KG 67610 Ramsau der Beschwerdeführerin, grenzt nach der planlichen Darstellung in der digitalen Katastralmappe (DKM) an das umzuw... mehr lesen...