Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer stellte am 10.05.2023 einen Antrag auf Berichtigung des Grenzkatastes gemäß § 13 Abs 1 VermG. Begründend wurde ausgeführt, dass der Gerichtsverweis im Jahre 1993 nicht in Bescheidform ergangen sei. Es liege daher kein wirksamer Verweisungsbescheid im Sinne des § 25 VermG vor. Das von seinem Rechtsvorgänger eingeleitete gerichtliche Verfahren, weiße daher keine rechtliche Verbindlichkeit au... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes XXXX (in Folge: belangte Behörde) vom 07.09.2023, GFN XXXX , wurde XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) aufgefordert, als Eigentümer des Grundstücks 643 binnen sechs Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis bezieht sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück 643 zum Grundstück 644/1, beide KG... mehr lesen...