Der Beschwerdeführer ist Eigentümer zweier in Wien gelegener Grundstücke, die zu einer Einlagezahl des Grundbuches gehören (wobei das eine Grundstück zur Gänze innerhalb des anderen gelegen ist, also das eine Grundstück das andere zur Gänze umschließt). Die Mitbeteiligte ist Eigentümerin von drei nördlich und östlich der Grundstücke des Beschwerdeführers gelegenen, zu einer Einlagezahl des Grundbuches gehörenden Grundstücke, wobei bei den beiden nördlich gelegenen Grundstücken auch da... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §44;VermG 1968 §25 Abs1;
Rechtssatz: Für den Inhalt der Grenzverhandlung ist die handschriftlich verfasste Niederschrift maßgeblich. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1999:1998060125.X02 Im RIS seit 29.01.2002 mehr lesen...
Index: 20/11 Grundbuch95/03 Vermessungsrecht
Norm: LiegTeilG 1929 §13;VermG 1968 §25 Abs1;
Rechtssatz: Bei einer Grenzfestlegung gemäß § 25 Abs 1 VermG kommt es allein auf die zwischen Grundstückseigentümern getroffene Einigung im Hinblick auf die ihre Grundstücke betreffenden Grenzen an. Aus dem Umstand, dass in der Niederschrift über die verfahrensgegenständliche Grenzverhandlung auch weitere Vereinbarungen fest... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)22/01 Jurisdiktionsnorm40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: ABGB §871;AVG §1;B-VG Art94;JN §1;VermG 1968 §25 Abs1;VermG 1968 §34 Abs1 idF 1975/238;
Rechtssatz: Ein Streit über einen Irrtum eines beteiligten Grundeigentümers über die
Begründung: einiger Grenzpunkte aus den vorliegenden Abteilungsplänen kann ... mehr lesen...
Index: 95/03 Vermessungsrecht
Norm: VermG 1968 §25 Abs1;
Rechtssatz: Das in einer Grenzverhandlung gemäß § 25 Abs 1 VermG zustandegekommene Einvernehmen zwischen Eigentümern steht nicht im Zusammenhang mit einem von der Behörde durchzuführenden Ermittlungsverfahren (die Behörde hat lediglich die vorhandenen Belege den beteiligten Eigentümern vorzuhalten). European Case Law Identifier (ECLI)... mehr lesen...