RS Vwgh 1999/9/9 98/06/0125

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Veröffentlicht am 09.09.1999
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Index

95/03 Vermessungsrecht

Norm

VermG 1968 §25 Abs1;

Rechtssatz

Das in einer Grenzverhandlung gemäß § 25 Abs 1 VermG zustandegekommene Einvernehmen zwischen Eigentümern steht nicht im Zusammenhang mit einem von der Behörde durchzuführenden Ermittlungsverfahren (die Behörde hat lediglich die vorhandenen Belege den beteiligten Eigentümern vorzuhalten).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998060125.X04

Im RIS seit

29.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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