Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom XXXX wurden die Zweitbeschwerdeführer, als Miteigentümer der Grundstücke XXXX , und der Erstbeschwerdeführer, als Eigentümer der Grundstücke XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Spittal an der Drau vom römisch 40 wurden die... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN XXXX wurde auf Antrag der XXXX vom 15.06.2023 das Grundstück XXXX , KG XXXX gem. § 17 Z 1 iVm § 18 VermG vom Grundsteuer- in den Grenzkataster umgewandelt. Grundlage für die Umwandlung bildete der Plan vom 30.05.2023 mit der GZ XXXX , PlanverfasserIn XXXX GmbH. Mit Bescheid des Vermessungsamtes Krems an der Donau vom 20.07.2023, GFN ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Graz vom XXXX wurde der Beschwerdeführer als Eigentümer der Grundstücke XXXX und . XXXX beide KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Der Gerichtsverweis beziehe sich auf den Grenzverlauf zwischen dem Grundstück XXXX zu Grundstück XXXX beide KG XXXX beginnend bei Grenzpunkt XX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Antrag der XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Mit Antrag der römisch XXXX vom 17.06.2020 wurde die Umwandlung des Grundstückes 2378/3, KG 92110 Götzis, vom Grundsteuer- in den Grenzkataster begehrt. Zu diesem Zwecke wurde vom beauftragten Ingenieurkonsulenten für Vermessungswesen (IKV) und Planverfasser XXXX... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang Mit Bescheid des Vermessungsamtes Linz vom 16.07.2020, GFN 2690/2016/45 wurden die Beschwerdeführer als Eigentümer des Grundstückes 1297/2 der KG XXXX aufgefordert, binnen 6 Wochen ein für die Bereinigung des Grenzstreites bestimmtes gerichtliches Verfahren anhängig zu machen. Begründet wurde dieser Bescheid im Wesentlichen damit, dass sich die beteiligten Eigentümer bei der Grenzverhandlung am 26.04.2017 nicht auf einen Grenzverlauf einigen ha... mehr lesen...