Das Vermessungsamt Villach führte im Rahmen einer Grenzvermessung zum Zwecke der Umwandlung des Grundstückes Nr. 502/1 der KG. S am 12. September 1986 um 10.00 Uhr eine Verhandlung über die Grenze des Grundstückes Baufläche Nr. .198 der KG. S mit dem Grundstück Nr. 502/1 durch. Eigentümer des Grundstückes Nr. .198 waren zum Zeitpunkt der Grenzverhandlung die Beschwerdeführerin und ihr Ehegatte. Die Grundstückseigentümer wurden mittels Rückscheinbriefes, aber nicht zu eigenen Handen, z... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren95/03 Vermessungsrecht
Norm: AVG §37;AVG §42;VermG 1968 §15;VermG 1968 §17;VermG 1968 §20;VermG 1968 §25 Abs2;
Rechtssatz: Soweit sich aus dem VermG nicht anderes ergibt, sind auch die § 40 bis § 44 AVG im Verfahren nach den § 15 ff VermG anzuwenden (Hinweis E 21.5.1992, 92/06/0078). § 25 VermG kann aber bei Beurteilung der Frage, welche Folgen das Übergehen eines Nachbarn hat, als... mehr lesen...