Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Der Wiederaufnahmewerber und Beschwerdeführer im gegenständlichen, rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren (in weiterer Folge: Beschwerdeführer) wurde am 14.7.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu Beschwerden der Lehreinrichtungen der Medizinischen Universität Wien über das Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber Patien... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin studierte an der Paris Lodron Universität Salzburg die Bachelorstudien „Psychologie“ und „Germanistik“. 2. Am 01.10.2020 wurde der Beschwerdeführerin per E-Mail durch den Vizerektor für Lehre und Studium das Erlöschen der Zulassung zu ihrem Bachelorstudium Psychologie mitgeteilt. Begründet wurde dies damit, dass die Beschwerdeführerin die letzte zulässige Wiederholung einer Prüfung im Rahmen ihres Studiums... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: (a) Erstes Verfahren 1. Der Beschwerdeführer wurde am 14.7.2005 an der Medizinischen Universität Wien zum Diplomstudium Humanmedizin (N 202) als ordentlicher Studierender zugelassen. 2. In den Jahren 2009 bis 2011 kam es zu Beschwerden der Lehreinrichtungen der Medizinischen Universität Wien über das Verhalten des Beschwerdeführers gegenüber Patientinnen und Patienten sowie Lehrenden, insbesondere während seiner Klinischen Praktika. In den Jahr... mehr lesen...