Entscheidungen zu § 67 Abs. 1 UG

Bundesverwaltungsgericht

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Bvwg Erkenntnis 2024/4/18 W128 2260303-3

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer beantragte am 30.04.2022 eine Beurlaubung für das Sommersemester 2022 aus Anlass der Geburt seines Kindes. Dem Antrag beigelegt war eine Geburtsurkunde, aus welcher hervorgeht, dass der Beschwerdeführer Vater eines Kindes sei, welches im April 2022 geboren worden sei. Die genauen Daten von Mutter und Kind waren geschwärzt. 2. Mit E-Mail vom 09.05.2022 forderte die belangte Behörde den Bes... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 18.04.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/2/15 W203 2275744-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 26.02.2023 stellte der Beschwerdeführer, Studierender an der Universität Wien, einen Antrag auf Beurlaubung vom Studium für das Sommersemester 2023. Als Grund führte er „die Folgen von vier Krankenständen während des Kalenderjahres 2022“ an. Er habe seine Leistungsfähigkeit noch nicht gänzlich wiedererlangt. Da die Nachwirkungen der Krankenstände im ersten Halbjahr 2023 fortdauern würden, sei r... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.02.2024

TE Bvwg Erkenntnis 2024/2/15 W203 2265489-1

Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Eingabe vom 15.01.2022 stellte der Beschwerdeführer, Studierender an der Universität Wien, einen Antrag auf Beurlaubung vom Studium für das Sommersemester 2022. Als Grund führte er „die Folgen von drei Krankenständen während des Kalenderjahres 2021“ an. Er habe seine Leistungsfähigkeit noch nicht gänzlich wiedererlangt und werde dafür zumindest das erste Halbjahr 2022 benötigen. Dem Antrag waren drei Krank... mehr lesen...

Entscheidung | Bvwg Erkenntnis | 15.02.2024

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