Entscheidungen zu § artikel4zu23 Abs. 1 UmgrStG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/1 98/16/0181

Mit Eingabe vom 17. Jänner 1994 teilte die Beschwerdeführerin dem Finanzamt für Gebühren und Verkehrssteuern in Linz (im Folgenden kurz: Finanzamt) unter dem Titel "Anzeige einer stillen Beteiligung" mit, dass Prof. Walter Kögelberger aufgrund eines Anbotes der Beschwerdeführerin zum Abschluss eines Gesellschaftsvertrages am 3. Jänner 1994 eine Einlage geleistet und damit das Anbot auf Abschluss des Vertrages angenommen habe. Das dem Finanzamt unter einem übermittelte Anbot hat -... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.09.1999

RS Vwgh 1999/9/1 98/16/0181

Index: 21/01 Handelsrecht32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: HGB §178 Abs1;UmgrStG 1991 §12 Abs2;UmgrStG 1991 §23 Abs1;UmgrStG 1991 §23 Abs2;UmgrStG 1991 §26 Abs3;
Rechtssatz: Da vorliegendenfalls nicht Vermögen iSd § 23 Abs 2 UmgrStG 1991 übertragen, sondern nur eine Geldeinlage an eine Kapitalgesellschaft geleistet wurde und diese Einlage gem § 178 Abs 1 HGB in das Vermögen der Abgabepflichtigen (einer juristische... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 01.09.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/5/27 98/16/0304

Am 19. September 1996 errichteten die vier Beschwerdeführer und die Höller-EisengroßhandelsgmbH & Co KG unter dem Titel "Gemeinsame Urkunde" eine Vereinbarung, die auszugsweise folgenden Wortlaut hat: "Abschnitt A: TEILUNGSVERTRAG Einleitung: Die Höller-Eisen Großhandelsgesellschaft m.b.H. & Co KG ist Alleineigentümerin des auf den Grundstücken 10/3, 10/4, vorgetragen bei Einlagezahl 80, Grundbuch 42136 Mossham, errichteten Bauwerks auf fremdem Grund mit der Gru... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 27.05.1999

RS Vwgh 1999/5/27 98/16/0304

Index: 32/08 Sonstiges Steuerrecht
Norm: UmgrStG 1991 §23 Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0305 98/16/0306 98/16/0307
Rechtssatz: Unter Gewährung von Gesellschafterrechten iSd §23 Abs 1 UmgrStG 1991 ist jede positive Veränderung der Rechtsstellung eines Gesellschafters zu verstehen (Wundsam ua; Handkomm zum UmgStG 1962, Rz 61 zu § 23 Umgr... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 27.05.1999

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