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21/01 HandelsrechtNorm
HGB §178 Abs1;Rechtssatz
Da vorliegendenfalls nicht Vermögen iSd § 23 Abs 2 UmgrStG 1991 übertragen, sondern nur eine Geldeinlage an eine Kapitalgesellschaft geleistet wurde und diese Einlage gem § 178 Abs 1 HGB in das Vermögen der Abgabepflichtigen (einer juristischen Person) überging, bestand für eine Anwendung von § 23 Abs 1 und § 26 Abs 3 UmgrStG 1991 kein Raum.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1999:1998160181.X02Im RIS seit
21.02.2002