RS Vwgh 1999/5/27 98/16/0304

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Veröffentlicht am 27.05.1999
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Index

32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

UmgrStG 1991 §23 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 98/16/0305 98/16/0306 98/16/0307

Rechtssatz

Unter Gewährung von Gesellschafterrechten iSd §23 Abs 1 UmgrStG 1991 ist jede positive Veränderung der Rechtsstellung eines Gesellschafters zu verstehen (Wundsam ua; Handkomm zum UmgStG 1962, Rz 61 zu § 23 UmgrStG mwN im FN 15).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1999:1998160304.X02

Im RIS seit

21.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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