Norm: HGB §193 Abs1HGB §202UmgrStG §12
Rechtssatz: Wenn die Eintragung nicht zu einem Regelbilanzstichtag der einbringenden Gesellschaft erfolgt, muss nach der steuerrechtlichen Vorschrift des § 12 Abs 2 Z 1 und 2 UmgrStG eine Steuerbilanz errichtet werden. Die Einbringung ist - wenn keine Sachgründung erfolgt, für die eine Eröffnungsbilanz gemäß § 193 Abs 1 HGB erforderlich wäre - ein laufendes Geschäft, das erst in der folgenden Jahresbilanz ... mehr lesen...
Norm: HGB §142UmgrStG §12
Rechtssatz: Übertragen sämtliche Gesellschafter einer Personengesellschaft alle ihre Anteile einer Kapitalgesellschaft (Einbringung aller Mitunternehmeranteile), dann kommt es zu einem Anwachsen nach § 142 HGB und damit auch zu einer Universalsukzession der Kapitalgesellschaft. Entscheidungstexte 2 Ob 54/00f Entscheidungstext OGH 16.03.2000 2 Ob 54/00f Ve... mehr lesen...
Norm: EO §9 EEO §355 XIIUmgrStG §12
Rechtssatz: Die Einbringung eines Betriebes nach § 12 UmgrStG bewirkt Einzelrechtsnachfolge. Mangels privativer Schuldübernahme gehen daher Unterlassungsverpflichtungen nicht über. Entscheidungstexte 3 Ob 180/97k Entscheidungstext OGH 28.08.1997 3 Ob 180/97k 7 Ob 397/97a Entscheidungstext OGH 26.0... mehr lesen...
Norm: UmgrStG §12
Rechtssatz: Ein freiberuflicher Betrieb kann nur dann Gegenstand einer Einbringung nach Art III UmgrStG sein, wenn die übernehmende Körperschaft nach den berufsrechtlichen Vorschriften als Rechtsträger der freiberuflichen Tätigkeit auftreten kann. Die den freiberuflichen Betrieb einbringende Person muß in diesem Fall ihre Tätigkeit in der übernehmenden Körperschaft fortführen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...