RS OGH 1997/2/13 6Ob2110/96d

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.02.1997
beobachten
merken

Norm

UmgrStG §12

Rechtssatz

Ein freiberuflicher Betrieb kann nur dann Gegenstand einer Einbringung nach Art III UmgrStG sein, wenn die übernehmende Körperschaft nach den berufsrechtlichen Vorschriften als Rechtsträger der freiberuflichen Tätigkeit auftreten kann. Die den freiberuflichen Betrieb einbringende Person muß in diesem Fall ihre Tätigkeit in der übernehmenden Körperschaft fortführen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107653

Dokumentnummer

JJR_19970213_OGH0002_0060OB02110_96D0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten