Entscheidungen zu § 54 StudFG

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 1995/3/22 94/12/0055

Der Beschwerdeführer studiert an der Universität Linz seit dem Wintersemester 1988/1989 die Studienrichtung Wirtschaftsinformatik. Am 13. Jänner 1993, also im neunten Semester des ersten Studienabschnittes, legte er die erste Diplomprüfung ab. Am 9. März 1993 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung einer Studienbeihilfe, welche ihm mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 15. Juli 1993 für das Sommersemester 1993 und für das Wintersemester 1993/94 bewilligt wurde. Ebenfa... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.03.1995

RS Vwgh 1995/3/22 94/12/0055

Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §54;
Rechtssatz: Ziel der Beihilfe für Auslandsstudien ist gemäß § 54 StudFG 1992 die Unterstützung von Studien an ausländischen Universitäten. Um ein solches Studium zu absolvieren, muß der Studierende die von der ausländischen Universität oder Hochschule vorgegebenen Rahmenbedingungen einhalten. Eine dieser Rahmenbedingungen ist die Dauer und die zeitliche Festlegu... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.03.1995

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