Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde die Einkommensteuer 2003 festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe in seiner Erklärung zur Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung für das Streitjahr u.a. den Pauschbetrag gemäß § 34 Abs. 8 EStG 1988 für die auswärtige Berufsausbildung seiner Tochter beantragt. Diese studiere in Wien. Das Finanzamt habe den Pauschbetrag mit der Begründung: nicht gewährt, dass Ausbildungsstätten innerhalb einer Entfernung von 80 km ... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag72/13 Studienförderung
Norm: EStG 1988 §34 Abs8;EStG 1988 Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes 1995 §2 idF 2001/II/449;StudFG 1992 §26 Abs3;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §1;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §22 idF 2001/II/295;
Rechtssatz: Die Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit v... mehr lesen...
Mit Schreiben vom 1. November 2003 beantragte der Beschwerdeführer die Gewährung von Studienbeihilfe und Studienzuschuss. Er studiere seit dem Wintersemester 2003/04 an der Universität Linz die Studienrichtung Rechtswissenschaften. Er wohne im Studienort Linz in einem Studentenheim. Die Wohnadresse seiner Eltern sei in S gelegen. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde vom 20. November 2003 wurde der Antrag des Beschwerdeführers hinsichtlich der Studienbeihilfe abgewiesen, dem Beschw... mehr lesen...
Index: 72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1992 §26 Abs2 Z4 idF 2000/I/076;StudFG 1992 §26 Abs3 idF 2000/I/076;StudFG 1992 §26 idF 2000/I/076;StudFG Erreichbarkeit von Studienorten 1993 §5;
Rechtssatz: Die Fahrzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln innerhalb der Wohnsitzgemeinde der Eltern ist hinsichtlich der Berechnung der Fahrzeit zwischen dem Wohnsitz der Eltern und dem Studienort nicht miteinzubeziehen. Aus § ... mehr lesen...