Der Beschwerdeführer, der an der Universität XY Musikwissenschaft und Russisch studiert, stellte im Sommersemester 1984 unter Anschluß von Einkommensnachweisen seiner Eltern den Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe. Nach der Aktenlage lagen diesem Antrag als Nachweise über das Einkommen seines Vaters folgende Belege vor: a) die Bestätigung des Landesarbeitsamtes XY vom 17. Februar 1984, wonach der Vater des Beschwerdeführers seit 21. Dezember 1981 als arbeitssuchend und arbeit... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1983 §25 Abs1 lita idF 1988/379;VwRallg;
Rechtssatz: Hat die in Frage kommende Änderung der Rechtslage keinen Einfluß auf die bekämpfte Entscheidung und ist auch sonst keine Verschlechterung der Rechtsposition des Bf zu gewärtigen, so erübrigt sich ein Ausspruch des VwGH darüber, welche von mehreren Fassungen einer (materiellrechtlichen) Nor... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein72/13 Studienförderung
Norm: StudFG 1969 §23 Abs3 idF 1985/361;StudFG 1969 §24 Abs1 lite idF vor 1985/361;StudFG 1969 §25 Abs1 litb idF 1985/361;VwRallg;
Rechtssatz: Die Rückzahlungsverpflichtung gemäß § 25 Abs 1 lit b StudFG 1969 knüpft am Empfang von Studienbeihilfenbeträgen an, die der Studierende nach dem Eintritt eines gesetzlichen Erlöschensgrundes oder während des Ruhen... mehr lesen...