RS Vfgh 1986/9/30 B115/85

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Veröffentlicht am 30.09.1986
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Index

72 Wissenschaft, Hochschulen
72/13 Studienförderung

Norm

B-VG Art7 Abs1 / Gesetz
B-VG Art7 Abs1 / Verwaltungsakt
StudFG 1983 §2 Abs1 litc
StudFG 1983 §2 Abs2

Rechtssatz

StudienförderungsG; keine Sachlichkeitsbedenken dagegen, daß der Gesetzgeber in der Bestimmung des §2 Abs1 litc für den Regelfall die Gewährung einer Studienbeihilfe am Beginn eines Studiums unmittelbar an die für die Erlangung der Hochschulreife erforderliche Reifeprüfung knüpft, vor allem auch im Hinblick auf Abs2 leg. cit.; keine gleichheitswidrige Abweisung eines Ansuchens auf Nachsicht vom Vorliegen der Voraussetzungen des §2 Abs1 litc

Entscheidungstexte

Schlagworte

Hochschulen, Studienbeihilfen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VFGH:1986:B115.1985

Dokumentnummer

JFR_10139070_85B00115_01
Quelle: Verfassungsgerichtshof VfGH, http://www.vfgh.gv.at
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