Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang 1. Am 20. März 2023 stellte der Beschwerdeführer bei der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Graz einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe für das Masterstudium „ XXXX “ an der Universität für Musik und darstellende Kunst Graz. 1. Am 20. März 2023 stellte der Beschwerdeführer bei der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Graz einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe für das Masters... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Vorverfahren Erstbeschwerdeführerin) 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin (und Schwester der Zweitbeschwerdeführerin) absolvierte vom 28.06.2013 bis zum 05.10.2017 das Bachelorstudium „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien). Vom 01.03.2018 bis zum 30.01.2020 war sie zum Masterstudium „Internationale Betriebswirtschaft“ an der Universität Wien zugelassen und seit dem 4. Juli 2018 betreibt sie das Masterstud... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang (Vorverfahren Erstbeschwerdeführerin) 1.1. Die Erstbeschwerdeführerin (und Schwester der Zweitbeschwerdeführerin) absolvierte vom 28.06.2013 bis zum 05.10.2017 das Bachelorstudium „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien). Vom 01.03.2018 bis zum 30.01.2020 war sie zum Masterstudium „Internationale Betriebswirtschaft“ an der Universität Wien zugelassen und seit dem 4. Juli 2018 betreibt sie das Masterstud... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer begann mit September 2018 das FH-Bachelorstudium „ XXXX “ an der FH Campus Wien und beantragte dafür am 22.06.2019 die Gewährung von Studienbeihilfe. Anlässlich der Antragstellung gab er an, dass in den Kalenderjahren, für die er Studienbeihilfe beantrage, die jährliche Einkommensgrenze von 10.000 Euro nicht überschreiten werde. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 08.07.2019 wurde ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin absolvierte vom 28. Juni 2013 bis zum 5. Oktober 2017 das Bachelorstudium „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien). Vom 1. März 2018 bis zum 30. Jänner 2020 war sie zum Masterstudium „Internationale Betriebswirtschaft“ an der Universität Wien zugelassen und seit dem 4. Juli 2018 betreibt sie das Masterstudium „Management“ an der WU Wien. 2. Für das Bachelorstudium „Wirtschafts-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin absolvierte vom 28. Juni 2013 bis zum 5. Oktober 2017 das Bachelorstudium „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien). Vom 1. März 2018 bis zum 30. Jänner 2020 war sie zum Masterstudium „Internationale Betriebswirtschaft“ an der Universität Wien zugelassen und seit dem 4. Juli 2018 betreibt sie das Masterstudium „Management“ an der WU Wien. 2. Für das Bachelorstudium „Wirtschafts-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Beschwerdeführerin absolvierte vom 28. Juni 2013 bis zum 5. Oktober 2017 das Bachelorstudium „Wirtschafts- und Sozialwissenschaften“ an der Wirtschaftsuniversität Wien (WU Wien). Vom 1. März 2018 bis zum 30. Jänner 2020 war sie zum Masterstudium „Internationale Betriebswirtschaft“ an der Universität Wien zugelassen und seit dem 4. Juli 2018 betreibt sie das Masterstudium „Management“ an der WU Wien. 2. Für das Bachelorstudium „Wirtschafts-... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Wien, vom 13.01.2017, DokNr. 371498601, wurde die Beschwerdeführerin aufgefordert, von der im Kalenderjahr 2015 bezogenen Studienbeihilfe 1,792,00 Euro wegen Überschreitung der Zuverdienstgrenze im Sinne des § 49 Abs. 3 StudFG zurückzuzahlen. Die Höhe des Eigeneinkommens im Kalenderjahr 2015 wurde mit 15.389,40 Euro festgestellt. Die Beschwerdeführerin hat die gegen diesen Bescheid am... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Der am XXXX geborene Beschwerdeführer stellte am 6. März 2017 einen Antrag auf Gewährung eines Selbsterhalterstipendiums für das Bachelorstudium Biologie an der Universität Graz, das er im Sommersemester 2017 begann. 2. Mit dem angefochtenen Bescheid wies der Senat der Studienbeihilfenbehörde an der Stipendienstelle Graz diesen Antrag gemäß § 6 Z 4 Studienförderungsgesetz 1992 (StudFG) ab. Begründend führte der Senat zusammengefasst aus, dass ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die am 23.11.1983 geborene Beschwerdeführerin begann im Wintersemester 2018/19 das Diplomstudium Rechtswissenschaften an der Universität Linz und stellte am 19.09.2018 einen Antrag auf Gewährung von Studienbeihilfe (Selbsterhalter) bzw. Studienzuschuss. 2. Mit Bescheid der Studienbeihilfenbehörde, Stipendienstelle Linz, vom 23.10.2018, Zl. 426401701, wurde der Beschwerdeführerin eine Studienbeihilfe (Selbsterhalter) in Höhe von € 543,- ... mehr lesen...