Norm: StVG §179a Abs2StPO §87 Abs1
Rechtssatz: Gegen einen dem Kostenersatzbegehren einer therapeutischen Einrichtung - für die Durchführung einer Behandlung gemaß § 179a StVG - nicht oder nur teilweise stattgebenden Beschluss des Vollzugsgerichtes steht der Einrichtung, da ihr dadurch unmittelbar Rechte verweigert werden, Beschwerde zu. Entscheidungstexte 7 Bs 261/13k Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVG §179a Abs2StPO §87 Abs1
Rechtssatz: Gegen einen dem Kostenersatzbegehren einer therapeutischen Einrichtung - für die Durchführung einer Behandlung gemaß § 179a StVG - nicht oder nur teilweise stattgebenden Beschluss des Vollzugsgerichtes steht der Einrichtung, da ihr dadurch unmittelbar Rechte verweigert werden, Beschwerde zu. Entscheidungstexte 11 Bs 261/13k Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVG §179a Abs2 SMG §179a Abs2
Rechtssatz: § 179a Abs 2 StVG regelt den (allfälligen) Behandlungskostenersatz des Bundes gegenüber einem bedingt Entlassenen. Dritte Personen sind hievon - namentlich auch in Ansehung ihrer Entlohung durch einen Klienten - nicht unmittelbar betroffen, sodass sie keine Rechtsmittellegitimation haben. Entscheidungstexte 10 Bs 105/13m Entscheidungstext ... mehr lesen...
Norm: StVG §179a Abs2ASVG §324 Abs4
Rechtssatz: Das Vollzugsgericht ist für die Effektuierung des Ersatzanspruches des Bundes nach § 324 Abs 4 ASVG nicht zuständig. Entscheidungstexte 10 Bs 67/13y Entscheidungstext OLG Graz 21.03.2013 10 Bs 67/13y European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0639:2013:RG0000092 ... mehr lesen...
Gründe: Mit Beschluss vom 4. Februar 2005, GZ 15 BE 173/04w-12, stellte das Landesgericht St. Pölten als Vollzugsgericht fest, dass die weitere Unterbringung des Karl P***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher notwendig ist, und wies den Antrag des Untergebrachten auf bedingte Entlassung ab. Der dagegen erhobenen Beschwerde der Sachwalterin des Betroffenen gab das Oberlandesgericht Wien mit Beschluss vom 25. Mai 2005, AZ 17 Bs 101/05k (ON 21), Folge, hob den angefocht... mehr lesen...
Gründe: Mit dem im
Spruch: bezeichneten Beschluß lehnte das Kreisgericht Wels eine Kostenübernahme durch den Bund gemäß § 21 Abs. 1 SGG ab, weil dem in diesem Verfahren Verurteilten die Weisung (§§ 50, 51 StGB), sich einer notwendigen ärztlichen Behandlung zu unterziehen, nicht "im unmittelbaren Zusammenhang" mit seiner Verurteilung nach dem SGG, sondern aus Anlaß eines Strafaufschubs (§ 23 a Abs. 1 SGG iVm § 6 StVG) erteilt worden war und weil zudem die Versicherungsanstalt öffent... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Wels als Schöffengericht vom 9. Jänner 1987, GZ 12 Vr 1013/86-59, wurden (die Eheleute) Rainer F*** und Ingeburg Maria F*** des Verbrechens nach § 12 Abs. 1 und Abs. 2 erster Fall SGG, teils als Beteiligte nach § 12 zweiter und dritter Fall StGB, ferner des Vergehens nach § 16 Abs. 1 vierter, fünfter und sechster Fall SGG sowie des Finanzvergehens des gewerbsmäßigen Schmuggels nach §§ 35 Abs. 1, 38 Abs. 1 lit. a FinStrG, teils als Beteilig... mehr lesen...
Norm: JGG 1988 §46SGG §21 Abs1SMG §41StVG §179a Abs2
Rechtssatz: Die subsidiäre Verpflichtung des Bundes zur Übernahme der Kosten notwendiger ärztlicher Entwöhnungsbehandlung eines Rechtsbrechers, dem im Zusammenhang mit einer Verurteilung nach den SGG eine derartige Weisung erteilt worden ist, ergibt sich dem Grund nach unmittelbar und abschließend aus § 21 Abs 1 erster Satz SGG wobei das Gesetz nach seinem insoweit klaren Wortlaut ausschließl... mehr lesen...
Gründe: Mit dem Urteil des Kreisgerichtes Ried im Innkreis als Schöffengericht vom 5.Juni 1986, GZ 6 Vr 111/86-57, wurde Gerfried L*** des Verbrechens des teils vollendeten, teils versuchten schweren Diebstahls durch Einbruch nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 128 Abs. 1 Z 4, 129 Z 1 und 15 StGB (aF), des Vergehens der fahrlässigen Körperverletzung nach § 88 Abs. 1 StGB sowie des Vergehens nach § 16 Abs. 1 SGG schuldig erkannt und zu 18 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Seiner d... mehr lesen...