Norm
StVG §179a Abs2Rechtssatz
Gegen einen dem Kostenersatzbegehren einer therapeutischen Einrichtung - für die Durchführung einer Behandlung gemaß § 179a StVG - nicht oder nur teilweise stattgebenden Beschluss des Vollzugsgerichtes steht der Einrichtung, da ihr dadurch unmittelbar Rechte verweigert werden, Beschwerde zu.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0819:2013:RI0100012Im RIS seit
11.11.2013Zuletzt aktualisiert am
12.11.2013