Entscheidungen zu § 126 StVG

Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG)

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TE OGH 1996/6/4 1Ob27/95 (1Ob28/95)

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Entscheidung | OGH | 04.06.1996

RS OGH 1996/6/4 1Ob27/95 (1Ob28/95), 1Ob99/08b

Norm: AHG §1 Abs2 BaAHG §1 Abs2 Cd1cAHG §1 Abs2 FStVG §44StVG §126
Rechtssatz: Der Dritte, dem ein Strafgefangener im gelockerten Vollzug von der Strafvollzugsbehörde zur Arbeitsleistung zugewiesen wird, ist in die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Strafvollzugs unmittelbar eingebunden; er ist deshalb Organ im Sinne des § 1 Abs 2 AHG. Entscheidungstexte 1 Ob 27/95 Entscheidungstext ... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1996

RS OGH 1996/6/4 1Ob27/95 (1Ob28/95)

Norm: StVG §126
Rechtssatz: Der Freigang dient nicht nur den Interessen des Strafgefangenen, der in geeigneter Weise auf seine Entlassung vorbereitet werden soll, sondern auch dem Ziel eines geordneten und möglichst effizienten Strafvollzugs und demnach der Erfüllung der den Strafvollzugsbehörden übertragenen Aufgaben. Entscheidungstexte 1 Ob 27/95 Entscheidungstext OGH 04.06.1996 1... mehr lesen...

Rechtssatz | OGH | 04.06.1996

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