Norm
AHG §1 Abs2 BaRechtssatz
Der Dritte, dem ein Strafgefangener im gelockerten Vollzug von der Strafvollzugsbehörde zur Arbeitsleistung zugewiesen wird, ist in die Erfüllung der hoheitlichen Aufgaben des Strafvollzugs unmittelbar eingebunden; er ist deshalb Organ im Sinne des § 1 Abs 2 AHG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0104343Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.11.2012