Begründung: Die wesentlichen Bestimmungen des hier noch maßgeblichen Tiroler Landesgesetzes vom 13. März 1985 über öffentliche Abwasserbeseitungsanlagen (Tiroler KanalisationsG 1985) LGBl 40 (TirKanalG 1985) lauten: Die wesentlichen Bestimmungen des hier noch maßgeblichen Tiroler Landesgesetzes vom 13. März 1985 über öffentliche Abwasserbeseitungsanlagen (Tiroler KanalisationsG 1985) Landesgesetzblatt 40 (TirKanalG 1985) lauten: § 1 Paragraph eins, Geltungsbereich (1) Dieses G... mehr lesen...
Begründung: Die Kläger sind seit 1972 je zur Hälfte Eigentümer der EZ 73 GB S*****, zu welcher Liegenschaft ua das Grundstück Nr 368/1 (Waldparzelle mit Bäumen, Wiesenflächen und einer Felsenschlucht) gehört. Dieses Grundstück ist nur von der südlich angrenzenden Parzelle Nr 988 der EZ 50000 (öffentliches Gut) zugänglich. Der Rechtsvorgänger der Kläger im Eigentum des Grundstückes Nr 368/1 führte seit Ende der 40iger Jahre mit Ochsenkarren und Pferdefuhrwerken Gras, Heu und Holz... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Das durch Art 6 Abs 1 MRK garantierte rechtliche Gehör wird nach ständiger Rechtsprechung dann verletzt, wenn einer Partei die Möglichkeit, sich im Verfahren zu äußern, überhaupt genommen wird, oder wenn einer gerichtlichen Entscheidung Tatsachen und Beweisergebnisse zugrundegelegt werden, zu denen sich die Beteiligten nicht äußern konnten (SZ 58/142; SZ 64/1; SZ 68/151). Derartiges haben die Revisionswerber nicht behau... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagende Partei ist Eigentümerin des an das Ufer des Millstätter Sees, der öffentliches Gewässer ist, angrenzenden, an der "Laggerbucht" gelegenen Grundstückes Nr. 80/11 KG Großegg am Millstätter See, das vom See her über eine (Schiffs-)Landungsbrücke erreicht bw. verlassen werden kann. Diese Landungsbrücke wird unter anderem von der beklagten Partei für Schiffahrtszwecke benützt. Mit Schreiben vom 16.7.1987 forderte das Bundesministerium für Verkehr die b... mehr lesen...
Die Klägerinen begehren als Eigentümerinnen der Grundstücke Nr. 1138/2 und 1138/3 der Liegenschaft EZ 653 KG A von der beklagten Partei, dem Land Niederösterreich, die Wiederherstellung des über diese Grundstücke führenden Gehsteiges der B-Gasse in Hochbordausführung. Sie brachten vor, der Entfernung des früheren Gehsteiges im Zuge von Straßensanierungsarbeiten nur unter der Bedingung zugestimmt zu haben, daß der Gehsteig wieder in Hochbordausführung, also dem Fahrbahnniveau gegenüber... mehr lesen...
Der Kläger begehrt von den Beklagten die Gestattung des Befahrens und Begehens ihrer Parzellen Nr. 75/10 und 74/9 der EZ. 1110 KG. G., um zu seiner Parzelle 75/3 der EZ. 996 KG. G. zu gelangen. Er behauptet, die Beklagten hätten an der Stelle, an der er ihre Parzelle überqueren müsse, einen Zaun errichtet und stützt sein Recht ausschließlich darauf, daß anläßlich eines Widmungsverfahrens mit Bescheid des Bürgermeisteramtes G. vom 21. September 1932 die Parzelle 74/9 und auch jener Tei... mehr lesen...
Norm: ABGB §492ABGB §523 AJN §1 CVIbStmk LStVG 1938 §12
Rechtssatz: Die Verwaltungsbehörde entscheidet über Störungen und Eingriffe in den Gemeingebrauch öffentlicher Wege, zu welchen auch Interessentenwege gehören, unter Ausschluß des Rechtsweges auch dann, wenn der Grund, über den der Weg verläuft, in Privateigentum steht. Aber auch zur Entscheidung der Frage, ob ein Weg öffentlicher ist, ob er also von der hiezu befugten Behörde in der gehör... mehr lesen...