Dem durch eine Ausfertigung des angefochtenen Bescheides belegten Beschwerdevorbringen ist zu entnehmen, daß der Beschwerdeführer (ein Untersuchungshäftling, auf den gemäß § 183 Abs. 1 StPO die Bestimmungen des Strafvollzugsgesetzes über den Vollzug von Freiheitsstrafen, deren Strafzeit ein Jahr nicht übersteigt, dem Sinne nach anzuwenden sind, es sei denn, daß in der Strafprozeßordnung etwas anderes bestimmt ist) mit der von ihm an die belangte Behörde erhobenen Maßnahmenbeschwerde z... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof25/01 Strafprozess25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §67a Abs1 Z2;AVG §67c Abs3;B-VG Art131a impl;StPO 1975 §183 Abs1;StPO 1975 §188 Abs1;StPO 1975 §45 Abs4;StVG;VwGG §34 Abs1;
Rechtssatz: Maßnahmen, die zum brieflichen Verkehr eines Untersuchungshäftlings mit seinem Verteidiger gehören und die dort auftretenden Streitfrage... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis vom 16. Jänner 1992 erließ der Anstaltsleiter des landesgerichtlichen Gefangenenhauses Graz gegen den Beschwerdeführer folgenden Spruch: "Der UH.-N hat im landesgerichtl. Gefhs. Graz dadurch mit Besuchern unerlaubt verkehrt, daß er 1.) im Zeitraum zwischen 29. und 31.12.1991 drei Eingaben, gerichtet an den Leiter des lg. Gefhs. Graz, unerlaubt an einen namentlich nicht bekannten Besucher zur Weiterbeförderung übergab; 2.) am 14.01.1992 anläßlich eines Besuches ... mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: StVG §109;StVG §114;StVG §94 Abs3;VStG §44a Z3;
Rechtssatz: Kein RS. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1992010540.X01 Im RIS seit 25.11.1992 mehr lesen...
Index: 25/02 Strafvollzug40/01 Verwaltungsverfahren
Norm: AVG §17;EGVG Art2 Abs2 B Z27a;EGVG Art2 Abs4;StVG;
Rechtssatz: Begehrt jemand Akteneinsicht in die über seinen Strafvollzug angelegten Akten, unabhängig von einem laufenden, ihn betreffenden Verfahren, sind allein die Bestimmungen des AVG maßgebend. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1987010176.X03 ... mehr lesen...