Index
25/02 StrafvollzugNorm
AVG §17;Rechtssatz
Begehrt jemand Akteneinsicht in die über seinen Strafvollzug angelegten Akten, unabhängig von einem laufenden, ihn betreffenden Verfahren, sind allein die Bestimmungen des AVG maßgebend.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1987010176.X03Im RIS seit
01.06.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017