Das gegen die Beschwerdeführerin ergangene Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Zell am See vom 22. Oktober 1998 enthielt folgenden Spruch: "Frau E F, geb. am, hat am 2.12.1997, um 14.40 Uhr den Pkw mit dem Kennzeichen in Leogang, im Ortsgebiet, auf der unteren Dorfstraße gegenüber der Raika 1. im beschilderten Halte- und Parkverbot abgestellt, 2. hat als Fahrzeuglenkerin die Anordnung eines Exekutivorganes, Ihren PKW aus dem 'Halte- und Parkverbot' zu entfernen nicht bef... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5;SPG RichtlinienV 1993 §9;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Verweigerung der Bekanntgabe der Dienstnummer durch das Straßenaufsichtsorgan berechtigt - mangels einer ausdrücklichen gesetzlichen Regelung, die die Befolgungspflicht vo... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren41/01 Sicherheitsrecht90/01 Straßenverkehrsordnung90/02 Führerscheingesetz90/02 Kraftfahrgesetz
Norm: FSG 1997 §14 Abs1;KFG 1967 §102 Abs5;SPG RichtlinienV 1993 §9;StVO 1960 §97 Abs4;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Hat das Straßenaufsichtsorgan im Zeitpunkt der Erteilung der Anordnung eine Gendarmerieuniform getragen, so war er dadurch eindeutig als Gendarmeriebeamter kenntlich (Hinweis ... mehr lesen...