Der Beschwerdeführer beantragte mit Schreiben vom 12. Juli 1999 bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Oberösterreich gemäß § 74 SPG die Löschung der seine Person betreffenden erkennungsdienstlichen Daten; eine Vergebührung dieses Antrages unterblieb. Mit Bescheid vom 14. April 2000 wurde dem Antrag stattgegeben. Nach entsprechender Mitteilung durch die Sicherheitsdirektion erließ das Finanzamt Linz-Urfahr (im Folgenden: Finanzamt) am 20. April 2000 zunächst einen Bescheid, i... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/01 Sicherheitsrecht
Norm: GebG 1957 §14 TP6 Abs1;SPG 1991 §74;
Rechtssatz: Ein Antrag auf Löschung von Daten gemäß § 74 SPG dient der Durchsetzung der aus den Abs 1 und 3 erfließenden subjektiven Rechte einer erkennungsdienstlich behandelten Person und betrifft damit jedenfalls deren Privatinteressen. Dass allenfalls daneben auch ein öffentliches Interess... mehr lesen...
Index: 32/07 Stempelgebühren Rechtsgebühren Stempelmarken41/01 Sicherheitsrecht
Norm: GebG 1957 §11 Z1;GebG 1957 §14 TP6 Abs1;SPG 1991 §74;
Rechtssatz: Für die Gebührenpflicht ist es ohne Belang, ob und in welchem Sinn die Behörde auf die Eingabe hin tätig wird (Fellner, Stempel- und Rechtsgebühren6 (1998), § 14 TP 6, E 3). Dass die Sicherheitsdirektion dem Antrag nach § 74 SPG letztlich entsprochen hat, hat also ... mehr lesen...
Index: 10/10 Auskunftspflicht41/01 Sicherheitsrecht
Norm: AuskunftspflichtG 1987 §4;AuskunftspflichtG 1987 §5 idF 1998/I/158;SPG 1991 §62 idF 1997/I/105;SPG 1991 §74;
Rechtssatz: § 74 SPG sieht keine Gebührenbefreiung für einen Antrag auf Löschung erkennungsdienstlicher Daten vor. Demgegenüber normiert § 62 SPG (idF BGBl I Nr 1997/105), welcher ein Recht auf Auskunft über ermittlungsdienstliche Maßnahmen einräumt... mehr lesen...