I.1. In der Beschwerde vom 24. März 2004 wird Nachfolgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer besuchte am 21. Februar 2004 um ca. 21.00 Uhr in G das dort etablierte Restaurant O. Im Zuge des Aufenthaltes fand eine Überprüfung der Gäste und Angestellten des Lokales durch Polizeibeamte statt, wobei einerseits zum Teil die Taschen der Besucher überprüft wurden, andererseits die Telefonnummern der männlichen Besucher überprüft wurden. Der Beschwerdeführer wurde fotografiert bzw von einem Beamt... mehr lesen...
Rechtssatz: Erkennungsdienstliche Maßnahmen nach § 64 SPG sollen die Wiedererkennung eines Menschen ermöglichen. Daher stellt ein Videofilm, der von Sicherheitsbehörden im Rahmen einer routinemäßigen Überprüfung eines Lokales auf Drogen aufgenommen wird, im Zusammenhang mit einer Identitätskontrolle eine erkennungsdienstliche Maßnahme dar, wenn vom Beschwerdeführer beim Betreten des Lokales eine Portraitaufnahme angefertigt und seine Identität kontrolliert wurde. So ermöglicht diese Vorgan... mehr lesen...
Rechtssatz: Im Grunde der Sachverhaltsfeststellungen ist erwiesen, dass der Bf zum Zeitpunkt seiner erkennungsdienstlichen Behandlung am 24.11.2000 im Verdacht einer mit Strafe bedrohten Handlung stand, nämlich nach §§ 12 und 156 StGB. Wegen diesem Tatverdacht wurde bereits am 22.11.2000 eine Strafanzeige gegen den Bf eingebracht und es war diese Anzeige Anlass für den Beschluss des LG St. Pölten vom 29.11.2000, mit welchem die Voruntersuchungen ua gegen den Bf eingeleitet wurden. Bereits ... mehr lesen...
I.1. In der Beschwerde vom 23. Februar 2000 wird Nachfolgendes vorgebracht: Am Freitag, den 18.2.2000 kam ich um etwa 20 Uhr zum GPK K, wobei ich mit Herrn Gruppeninspektor S einen Vernehmungstermin vereinbart hatte. Bei dieser Vernehmung ging es um eine gegen mich erstattete Strafanzeige wegen Verletzung der Unterhaltspflicht gemäß § 198 StGB, nachdem ich in der Vergangenheit - infolge meiner Arbeitslosigkeit - meinen monatlichen Unterhaltsverpflichtungen gegenüber dem mj. S R, nicht voll... mehr lesen...
Rechtssatz: Zwar sind Sicherheitsbehörden nach § 65 Abs 1 SPG idF von 1999 zur erkennungsdienstlichen Behandlung bereits beim Verdacht "jeder" mit Strafe bedrohten Handlung ermächtigt, also auch beim Verdacht von Verwaltungsstraftatbeständen. Allerdings wurde als Voraussetzung der erkennungsdienstlichen Behandlung festgelegt, dass sie zur Vorbeugung gefährlicher Angriffe des Verdächtigen "erforderlich" erscheinen muss, weshalb sie im Prinzip bei gerichtlich strafbaren Handlungen in Betrach... mehr lesen...