Beachte Verwaltungsgerichtshofbeschwerde anhängig Rechtssatz: Die Festnahme des Rechtsmittelwerbers war insoweit rechtswidrig, als er in deren Zuge rassistisch beschimpft wurde. Die auf Art. 129a Abs.1 Z2 B-VG iVm § 67a Abs.1 Z2 AVG gestützte, auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Festnahme und Verwahrung an diesem Tage gerichtete Maßnahmenbeschwerde wird als unbegründet abgewiesen. mehr lesen...
Mit Schriftsatz vom 6.5.2004 erhob Frau V. H. eine Beschwerde gemäß Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG gegen Ausübung unmittelbarer verwaltungsbehördlicher Befehls- und Zwangsgewalt in Verbindung mit § 88 Abs 2 SPG. In dieser Beschwerde wurde vorgebracht, sie sei aufgrund einer mündlichen Ladung am 25.3.2004 am Gendarmerieposten Telfs vernommen worden. Diese Einvernahme sei federführend durch einen männlichen der Beschwerdeführerin namentlich nicht bekannten Gendarmeriebeamten sowie einer weibliche... mehr lesen...
Rechtssatz: Das bedrohliche "Auf-Tuchfühlung-Gehen" eines körperlich überlegenen Sicherheitswachebeamten im Vorfeld der Festnahme und die Anhaltung des Rechtsmittelwerbers im PAZ Linz werden als rechtswidrig erklärt; im Übrigen - hinsichtlich des Vorbringens auf rechtswidrige Festnahme und auf rechtswidriges Anlegen von Handfesseln - wird die Beschwerde hingegen als unbegründet abgewiesen. mehr lesen...