Die Beschwerdeführerin erhob am 9. Jänner 2001 Beschwerde an die belangte Behörde, in der sie Folgendes ausführte: "Am Mittwoch, den 29. November 2000, gegen 14.10 Uhr, verließ die BF (Beschwerdeführerin) gemeinsam mit ihrem Freund S., aus der Straßenbahnlinie 18 am Südtirolerplatz, um auf die Favoritenstraße zu gelangen. Über Tag angekommen, stellten sie fest, dass sie nicht den Ausgang Favoritenstraße genommen hatten, und kehrten daher um, um den richtigen Aufgang zu suchen. Si... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz41/01 Sicherheitsrecht
Norm: DSG 2000 §1 Abs1;DSG 2000 §1 Abs2;SPG 1991 §64 Abs1 idF 1999/I/146;SPG 1991 §64 Abs2 idF 1999/I/146;SPG 1991 §64 Abs3 idF 1999/I/146;SPG 1991 §88 idF 1999/I/146;SPG 1991 §89 idF 1999/I/146;
Rechtssatz: Zweck von erkennungsdienstlichen Maßnahmen ist es, die Wiedererkennung eines Menschen zu ermöglichen. Wie die Bundespolizeidirektion in ihrer im Verfahren vor dem... mehr lesen...
Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Weiz vom 16. August 1996 wurde der Beschwerdeführer gemäß §§ 77 Abs. 2 und 65 Abs. 4 des Sicherheitspolizeigesetzes verpflichtet, "sich erkennungsdienstlich behandeln zu lassen und an den dafür erforderlichen Handlungen auch mitzuwirken". Über die gegen diesen Bescheid gerichtete Beschwerde hat der Verwaltungsgerichtshof erwogen: Die hier maßgeblichen Bestimmungen des Sicherheitspolizeigesetzes, BGBl. Nr. 566/1991 (SPG), haben folgenden ... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §64 Abs2;SPG 1991 §65 Abs1;SPG 1991 §65 Abs4;SPG 1991 §77 Abs1;
Rechtssatz: Es besteht keine gesetzliche Verpflichtung, bei der formlosen Aufforderung zur erkennungsdienstlichen Behandlung gem § 77 Abs 1 SPG 1991 bereits detailliert bekanntzugeben, welche der in § 64 Abs 2 SPG 1991 genannten erkennungsdienstlichen Maßnahmen in Aussicht genommen werden. ... mehr lesen...