Mit dem an das Landesgendarmeriekommando für Tirol (kurz: LGK) gerichteten Antrag vom 14. Februar 2005 begehrte der Beschwerdeführer sämtliche zu seiner Person automationsunterstützt oder konventionell verarbeitete Daten im Zusammenhang mit einer bestimmten Art von strafbaren Handlungen im Jahr 2001 zu löschen und sowohl die Empfänger der Daten als auch ihn zu verständigen. Mit Erledigung vom 8. April 2005 erwiderte das LGK dem Beschwerdeführer, die Bezirkshauptmannschaft Kufstein (ku... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/10 Datenschutz41/01 Sicherheitsrecht
Norm: DSG 2000;SPG 1991 §51 Abs2 idF 2002/I/104;SPG 1991 §63 idF 2002/I/104;VwRallg;
Rechtssatz: Aus § 63 SPG ergibt sich hinsichtlich personenbezogener Daten kein selbständig mit Beschwerde an die Datenschutzkommission verfolgbares Recht der betroffenen Person, und es sind vielmehr die Bestimmungen des DSG 2000 maßgeblich (Hinweis E vom... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer wurde vom Gendarmerieposten B (in der Folge kurz: GP) wegen des Verdachtes, eine Reihe strafbarer Handlungen begangen zu haben, bei der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt zur Anzeige gebracht und im darauf folgenden gerichtlichen Verfahren vom zuständigen Bezirksgericht in allen ihm zur Last gelegten Punkten (unbestritten rechtskräftig) freigesprochen. Mit dem an die Bezirkshauptmannschaft Mödling (in der Folge zumeist kurz: BH) gerichteten Antrag vom 19... mehr lesen...
Index: 10/10 Datenschutz41/01 Sicherheitsrecht
Norm: DSG 2000 §27 Abs1 idF 2001/I/136;DSG 2000 §27 Abs4 idF 2001/I/136;DSG 2000 §31 Abs2 idF 2001/I/136;SPG 1991 §51 Abs2 idF 2002/I/104;SPG 1991 §63 idF 2002/I/104;
Rechtssatz: § 63 SPG normiert eine Pflicht der Behörde zur Richtigstellung oder Löschung von Daten, daraus ergibt sich aber für personenbezogene Daten kein selbständig mit Beschwerde an die Datenschutzk... mehr lesen...