Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft V vom 29. August 1997 wurde für den (jährlich stattfindenden) Wiesenmarkt von Amts wegen ein besonderer Überwachungsdienst nach § 27a SPG im Rahmen des Streifen- und Überwachungsdienstes für die Zeit vom Freitag, 29. August 1997, 12 Uhr, bis Montag, 1. September 1997, angeordnet. Im Spruch: dieses Bescheides wird weiters festgehalten, dass für diesen Überwachungsdienst Überwachungsgebühren zu entrichten seien und die Stadtgemeinde B (die Beschwer... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §27a idF 1996/201;SPG 1991 §48a idF 1996/201;SPG 1991 §5a Abs1 idF 1996/201;SPG 1991 §5b Abs1 idF 1996/201;
Rechtssatz: Die Anordnung der Überwachung darf zwar gemäß § 48a SPG 1991 nur erfolgen, wenn u.a. die Voraussetzungen für die Einhebung der Überwachungsgebühren (§ 5a Abs. 1) vorliegen, die im konkreten Fall zu entrichtenden Gebühren gemäß § 5b SPG 1991 können jedo... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 21. Mai 1997 erteilte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß § 64 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung 1960 die Bewilligung zur Abhaltung einer sportlichen Veranstaltung auf Straßen unter der Bezeichnung "49. Internationale Österreich-Radrundfahrt Bank Austria Tour". Mit Bescheid vom 30. April 1998 schrieb die belangte Behörde dem Beschwerdeführer gemäß §§ 5a und 5b SPG in Verbindung mit "§ 1- 3" der Sicherheitsgebühren-Verordnung, BGBl. Nr. 389/1996, für die D... mehr lesen...
1. Die Bezirkshauptmannschaft R ordnete mit den im Folgenden angeführten Bescheiden die besondere Überwachung von Fußball-Bundesliga-Meisterschaftsspielen zwischen der Sportvereinigung R (der Beschwerdeführerin) und den folgenden Vereinen im Rieder Stadion durch Exekutivorgane der Gendarmerie an. Sie begründete diese jeweils auf § 27a SPG gestützten Anordnungen im Wesentlichen gleichlautend damit, dass im Interesse der Aufrechterhaltung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit Si... mehr lesen...
Index: 41/01 Sicherheitsrecht
Norm: SPG 1991 §14a idF 1997/I/104;SPG 1991 §5b Abs1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
98/01/0427
98/01/0428
98/01/0429
98/01/0430
98/01/0431
98/01/0432
98/01/0433
98/01/0434
98/01/0435
98/01/0436
98/01/0437
98/01/0438
Rechtssatz: Gemäß § 5b Abs. 1 SPG 1991 sind die Überwachungsgebühren, wenn sie nicht ohne weiteres entr... mehr lesen...