Beachte VwGH 29.6.2000, 96/01/12333 Rechtssatz: In der Bezeichnung des Mobiltelefons des Beschwerdeführers durch einen Polizeibeamten als "das Teil" kann jedenfalls nicht eine Voreingenommenheit gegenüber dem Beschwerdeführer (höchstens eine solche gegenüber dem Mobiltelefon) gesehen werden. Im Zusammenhang mit dem Ausschalten und Herausgeben des Mobiltelefons geht der Verwaltungssenat davon aus, dass diesbezüglich Ersuchen oder Aufforderungen der Beamten vorlagen, bei denen der Bes... mehr lesen...
Rechtssatz: Voraussetzung für die obige Verpflichtung der Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes nach § 8 Abs 1 RLV ist jedenfalls ein schon außerhalb der Richtlinien-Verordnung bestehendes Recht auf Verständigung. Der Beschwerdeführer ist über Aufforderung der Beamten mit diesen in deren Dienstfahrzeug zur Durchführung eines Drogentests zu einer entsprechenden Einrichtung mitgefahren. In diesem Zusammenhang lag nicht die Ausübung unmittelbarer behördlicher Befehls- und Zwangsgewalt v... mehr lesen...
Mit Beschwerdeschriftsatz vom 14 01 1998 bringt der Beschwerdeführer vor, daß er am 16 11 1997 gegen 14 00 Uhr mit zwei Freunden in einem Wohnmobil aus Ungarn kommend am Grenzübergang Nickelsdorf einreiste. Der die Grenzkontrolle vornehmende Gendarmeriebeamte mit der Dienstnummer habe die drei Personen, welche deutsche Staatsangehörige seien, grußlos völlig unbegründet in agressivem und unfreundlichem Ton angeherrscht, sofort die Klappen des Wohnmobils zu öffnen. Von Beginn der Kontr... mehr lesen...
Begründung: I. Der Beschwerdeführer brachte durch seinen rechtsfreundlich ausgewiesenen Vertreter am 13.10.1995, eingelangt beim unabhängigen Verwaltungssenat am 13.10.1995, Beschwerde ein, die wie folgt begründet ist: "A. Sachverhalt: Der Bf saß am 01.09.1995, etwa 22.15 Uhr, mit zwei jungen Männern in seinem PKW mit dem Kennzeichen W-68, den er gegenüber der Station K-gasse der U-Bahn-Linie U4 neben dem Marktamt des N abgestellt hatte. Die drei Personen unterhielten sich miteinander. Plö... mehr lesen...
Begründung: In der rechtzeitig eingebrachten Beschwerde wird beantragt, die Amtshandlung der Bundespolizeidirektion Wien am 17.61.1995 (offensichtlich gemeint: 16.6.1995) gegenüber dem Beschwerdeführer insoweit für rechtswidrig zu erklären, als der Beschwerdeführer 1.) in seinem Recht auf persönliche Freiheit, 2.) seinem Recht gem Art 5 EMRK, unverzüglich über die
Gründe: der Festnahme unterrichtet zu werden, 3.) in seinem Recht gem Art 3 EMRK, 4.) im Recht gem § 6 Abs 1 Z 2 RLV, 5.) in sei... mehr lesen...
Begründung: Aufgrund einer Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.11.1995 übermittelte die belangte Behörde dem Beschwerdeführer eine Sachverhaltsmitteilung gemäß § 89 Abs 2 Sicherheitspolizeigesetz (im folgenden: SPG), womit festgestellt worden sei, daß eine Verletzung der Bestimmungen des § 5 Abs 1 der Richtlinienverordnung, BGBl Nr 266/1993, nicht vorliege. Die Dienstaufsichtsbeschwerde vom 22.11.1995 bezog sich im wesentlichen auf eine behauptete Verletzung des § 5 Abs 1 der Richtlinienveror... mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...