I.) Die am 7. November 2000 beim Unabhängigen Verwaltungssenat für die Steiermark eingelangte Beschwerde des A W bezieht sich auf eine Amtshandlung zweier Sicherheitswachebeamten der Bundespolizeidirektion Graz, die am 24.9.2000 vor dem Schwarzenegger Fußballstadion in Liebenau/Graz stattgefunden hat. Nach Schilderung des Werdeganges des Beschwerdeführers wird im wesentliches Nachstehendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer habe am 24.09.2000 das im Arnold-Schwarzenegger-Stadion von 16:30 b... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sind nach § 38 Abs 2 SPG ermächtigt, beim Werfen von Bierdosen durch Fußballfans in Richtung der Gegnerfans jedermann aus dem Gefahrenbereich zu weisen, da diese Situation allgemeine Gefahren für Leben und Gesundheit mehrerer Menschen in sich birgt und mit (weiteren) gefährlichen Angriffen im Sinne des § 16 Abs 2 SPG zu rechnen ist. § 50 Abs 1 SPG ermächtigt die Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes, die ihnen eingeräumten B... mehr lesen...