I. Beschwerdevorbringen - Gegenschrift Beschwerdevorbringen: Mit der Eingabe vom 18.10.2006 hat Herr P S, vertreten durch die Rechtsanwälte Mag. M und Mag. A H Beschwerde wegen Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt durch Organe der politischen Expositur der Bezirkshauptmannschaft Liezen in Gröbming erhoben. Im Wesentlichen und zusammengefasst wurde Folgendes vorgebracht: Der Beschwerdeführer sei am 9.9.2006 um ca. 2.00 Uhr gemeinsam mit einem Freund auf einer Bank im Ortszentrum... mehr lesen...
Rechtssatz: Die Weigerung eines Jugendlichen, im Bereiche einer Sportveranstaltung mit verstärkten Polizeikontrollen, eine Bank zu verlassen, zu der er nach einer nicht gerechtfertigen Wegweisung essend zurückgekehrt war, rechtfertigt noch keine förmliche Identitätsfeststellung und schon gar nicht das Anlegen von Handfesseln zur Festnahme. Die Beweggründe des Beamten, sofort Stärke zu zeigen und die drastischen Mittel der Festnahme und Fesselung der Hände am Rücken einzusetzen (so war der ... mehr lesen...
Rechtssatz: Prozeßvoraussetzung einer Maßnahmenbeschwerde ist die tatsächliche Ausübung physischer Gewalt oder zumindest deren Androhung als unmittelbare Sanktion im Falle des Nichtbefolgens einer behördlichen Anordnung (vgl. die zahlreichen Nachweise zur Rechtsprechung der Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts bei Walter-Mayer, Grundriß des österreichischen Bundesverfassungsrechts, 8. A, Wien 1996, RN 610). Als lex specialis zu den vorgenannten Bestimmungen legt § 88 Abs.2 des Sicherheitsp... mehr lesen...
Begründung: I.) Die Beschwerdeführerin brachte am 16.11.1995 durch ihren ausgewiesenen Vertreter eine Beschwerde zu den fünf im
Spruch: genannten Beschwerdepunkten anläßlich der am 4.10.1995 gegen 22.00 Uhr durchgeführten Amtshandlung von vier Sicherheitswachebeamten ein. Die Beschwerdeführerin bringt vor, daß die SWB "das Lokal durchsuchten" und bei den anwesenden Gästen Personenkontrollen inklusive Identitätsfeststellung und Personendurchsuchung durchführten. Der im Lokal anwesende rechts... mehr lesen...
Beachte bestätigt vom VwGH Zl 96/01/0609 vom 24.6.1998 Rechtssatz: Eine jur Person kann keine Verletzung von Rechten geltend machen, welche natürlichen Personen vorbehalten ist. mehr lesen...
Rechtssatz: Verweigert der Beschwerdeführer den Alkotest als auch die Bekanntgabe seiner Nationale, wird in der Folge gegen ihn die Festnahme ausgesprochen, ließ im Zuge der Leibesvisitation der Beschwerdeführer sich dann zu Boden fallen und schlägt unter Beschimpfung der Beamten mit Händen und Füßen gegen Einrichtungsgegenstände des Gendarmeriepostens, sodaß danch dem Beschwerdeführer Handfesseln angelegt werden mußten, was den Beschwerdeführer jedoch nicht hinderte sein aggressives Verha... mehr lesen...