Entscheidungsgründe: Die Mutter des am 20. 11. 2004 durch Selbstmord verstorbenen Stefan P***** wurde am 15. 7. 2002 bei einem Verkehrsunfall getötet. Der seit seiner Geburt (23. 8. 1985) minderbegabte Verstorbene besuchte eine Sonderschule. Nach dem frühen Tod seines Vaters (1986) hatte er sich sehr stark auf seine Mutter fixiert, deren einziges Kind er war und mit der er bis zum Zeitpunkt des tödlichen Unfalls zusammenlebte. Der Unfalltod der Mutter, zu der ein starkes Abhängigkei... mehr lesen...
Norm: ZPO §41 BIZPO §41 B4RATG §23 Abs4
Rechtssatz: Als vom Einheitssatz nicht umfasst und gesondert ersatzfähig sind Kosten für folgende Maßnahmen anzusehen: Anträge auf pflegschaftsgerichtliche und verlassenschaftsgerichtliche Genehmigung, Gebühren für die Einholung von Krankengeschichten und der Prozessvorbereitung dienende Privatgutachten. Entscheidungstexte 2 Ob 135/07b Entscheid... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss schob das Erstgericht die Exekution auf Antrag der betreibenden Partei im Hinblick auf eine zwischen den Parteien getroffene Zahlungsvereinbarung gemäß § 45a EO auf, bestimmte die Kosten der betreibenden Partei für den Aufschiebungsantrag mit EUR 22,85 (nach TP 1 RATG) als weitere Exekutionskosten und wies das Kostenmehrbegehren für den Abschluss der Ratenvereinbarung ab. Mit dem angefochtenen Beschluss schob das Erstgericht die Exekution... mehr lesen...
Norm: EO §45aRATG §23 Abs4
Rechtssatz: Die zum Zwecke der Aufschiebung der Exekution nach § 45a EO abgeschlossene Ratenvereinbarung ist vom Einheitssatz gedeckt. § 23 RATG ist nicht anzuwenden. Entscheidungstexte 46 R 754/05f Entscheidungstext LG für ZRS Wien 16.09.2005 46 R 754/05f Schlagworte Exekutionsrecht; Kostenrecht; Aufschie... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Klägerin wurde - nachdem bei ihr im Herbst 1996 "Pfeiffersches Drüsenfieber" diagnostiziert worden war - geraten, sich in die Behandlung eines HNO-Spezialisten zu begeben; als solcher wurde ihr der Beklagte namhaft gemacht. Die Klägerin begab sich am 22.10.1996 erstmals in die Ordination des Beklagten, zu dessen besonderem Fachgebiet Stimm- und Sprachstörungen (Phoniatrie) gehören und welcher Leiter der HNO-Abteilung im Bezirkskrankenhaus H***** ist. Der Bek... mehr lesen...
Norm: ZPO §41RATG §23 Abs4
Rechtssatz: Kosten der anwaltlichen Vertretung vor der Schiedsstelle der Ärztekammer sind vorprozessuale Kosten, die aber nicht nach TP 2 oder 3 RAT, sondern nach TP 6 und TP 8 RAT zu ersetzen sind. Entscheidungstexte 1 R 193/00t Entscheidungstext OLG Innsbruck 26.09.2000 1 R 193/00t European Case Law Id... mehr lesen...
Begründung: Mit der im elektronischen Wege eingebrachten Mahnklage begehrte die Klägerin S 2.294,64 samt 12 % Zinsen aus S 1.086,-- seit 1.5.1997 und aus S 1.208,64 seit 20.9.1997 (so die Umschreibung des Klagebegehrens in den Feldern 06 und 07 des Klagesformblattes). In Feld 10 wird der geltend gemachte Anspruch wie folgt aufgeschlüsselt und dargestellt: Code Angaben ü.Forderung Belegnr. von(am) bis Forderung 01 Auftrag RE 25/7123 010597 1.086,-- 01 Überprüfu... mehr lesen...
Norm: JN §1JN §40aJN §54 Abs2ZPO §40ZPO §41 Abs2ZPO §448aZPO §477 Abs1 Z6RATG §23 Abs4KSchG §6 Abs1 Z15 BGBl 141/1996 Amtsblatt L127 0019 10.06.1995
Rechtssatz: Für noch akzessorische vorprozessuale Inkassospesen ist der Rechtsweg unzulässig. Sie können nur im Rahmen des Kostenverzeichnisses berücksichtigt werden, und zwar insoweit, als mit einem bloßem anwaltlichen Mahnschreiben nicht das Auslangen hätte gefunden werden können. Dabei ist eine ... mehr lesen...