RS OGH 2000/9/26 1R193/00t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.09.2000
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Norm

ZPO §41
RATG §23 Abs4

Rechtssatz

Kosten der anwaltlichen Vertretung vor der Schiedsstelle der Ärztekammer sind vorprozessuale Kosten, die aber nicht nach TP 2 oder 3 RAT, sondern nach TP 6 und TP 8 RAT zu ersetzen sind.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0819:2000:RI0000105

Dokumentnummer

JJR_20000926_OLG0819_00100R00193_00T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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