Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) brachte am 16.03.2023 eine Feststellungsklage beim Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) zu XXXX ein. Dafür wurden vom Konto der Rechtsvertreterin der BF aufgrund der von ihr angeführten Bemessungsgrundlage nach § 16 Abs 1 Z 1 lit c Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHV € 750,00 Pauschalgebühren nach Tarifpost TP 1 GGG iHv € 114,00 eingezogen. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Klage vom 15.02.2023 zur Zl. XXXX beim Landesgericht Salzburg begehrte der Kläger und nunmehrige Beschwerdeführer von der Beklagten die Löschung seiner Bildaufnahmen, die auf Facebook veröffentlicht worden seien, samt der mit den Bildaufnahmen verbundenen Tatsachenbehauptungen und Ehrenbeleidigungen. Der Streitwert wurde mit € 47.500, bewertet. Die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG in Höhe von € 1.556, wurde m... mehr lesen...